Erneutes Behördenversagen Jugendämter widersprachen im Fall Lügde einander

Düsseldorf · Im Fall des vielfachen Kindesmissbrauchs in Lügde haben die beiden beteiligten Jugendämter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Lage gegensätzlich beurteilt.

 Auf diesem Campingplatz in Lügde sollen jahrelang Kinder missbraucht worden sein.

Auf diesem Campingplatz in Lügde sollen jahrelang Kinder missbraucht worden sein.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Das geht aus einem Bericht hervor, den NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) im Landtag vorlegte. „Die Doppelzuständigkeit hat eine eindeutige Verantwortungsübernahme erschwert“, so Stamp.

Dem Bericht zufolge kam das Jugendamt im nordrhein-westfälischen Lippe nach einem Hausbesuch im November 2016 zu dem Ergebnis, dass „die vorgefundene Situation für das Kind gefährdend sei“ und innerhalb kurzer Zeit geändert werden müsse, um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen. Das niedersächsische Jugendamt in Hameln-Pyrmont hingegen kam zusammen mit der Familienhilfe zu dem Schluss, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sei. Die Wohnsituation sei zwar chaotisch, aber in der Regel ordentlich. Der Pflegevater sei bemüht und zeige sich kooperativ.

Dem Bericht zufolge kam es damit im Fall Lügde nicht nur zu Behördenversagen bei der Polizei, sondern offenbar auch bei den Jugendämtern. Inzwischen geht die Polizei in dem Fall von mindestens 36 Missbrauchsopfern aus. Mutmaßlicher Haupttäter ist der 56-jährige Dauercamper Andreas V., der seine Pflegetochter über Jahre missbraucht haben soll.

Wären NRW-Gesetze angewandt worden, so wäre nach Angaben von NRW-Staatssekretär Andreas Bothe das Kind dem Pflegevater entzogen worden, allein weil die Verhältnisse nicht geordnet waren und der Wohnraum nicht ausreichte. Aus Sicht der Hamelner Behörde sei dies aber wettgemacht worden durch das angeblich große Engagement des Pflegevaters. „Wenn man die NRW-Regelungen angewandt hätte, hätte man vieles verhindern können“, sagte Bothe. Auf die Frage, ob das NRW-Jugendamt hätte eingreifen können, sagte Manfred Walhorn, Abteilungsleiter im Familienministerium: Grundsätzlich habe auch für das Jugendamt in Lippe die Möglichkeit bestanden, das Kind in Obhut zu nehmen. Es habe aber davon abgesehen, weil in Niedersachsen beteuert wurde, das Mädchen entwickele sich gut.

„Dieser Bericht und die völlig falsche Einschätzung der Behörden lassen einen sprachlos zurück“, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Josefine Paul, und stellte Fragen zu Zuständigkeiten und politischer Verantwortung. In einem heftigen Wortwechsel unterstellte Stamp der Abgeordneten, es gehe ihr vor allem um schäbige politische Geländegewinne, lenkte später aber ein. Sein Ministerium habe den Bericht unter widrigen Bedingungen schnell zur Verfügung gestellt, obwohl die Zuständigkeit im Fall Lügde in Niedersachsen liege. Der Minister kündigte eine fraktionsübergreifende Kommission an, die sich mit Fragen des Kindeswohls beschäftigen soll, wie sie auch der SPD-Fraktionschef angeregt hatte. Zu prüfen sei etwa eine Maximalzahl von Fällen pro Jugendamtsmitarbeiter.

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