Folge von Corona NRW entlässt vorübergehend Häftlinge

Düsseldorf · Justizminister Peter Biesenbach will Platz schaffen für mögliche Coronafälle in Gefängnissen. Die Gefangenen müssen ihre Haft aber nach der Krise fortsetzen. Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter werden auf keinen Fall entlassen.

 NRW-Justizminister Peter Biesenbach bei seiner Pressekonferenz am Mittwoch.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach bei seiner Pressekonferenz am Mittwoch.

Foto: dpa/Federico Gambarini

(kib) Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will Häftlinge vorübergehend aus den Gefängnissen entlassen. „Wir brauchen Platz in den Haftanstalten, falls Strafgefangene an Corona erkranken“, sagte Biesenbach in Düsseldorf. Von 16.000 Zellen würden 1000 gebraucht – etwa für den Fall, dass Abteilungen unter Quarantäne gestellt werden müssten: „Gegenwärtig haben wir keinen Platz.“ Die Gefangenen müssten ihre Haft nach der Corona-Krise aber fortsetzen.

Die Regelung betreffe einerseits Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, weil sie eine Geldforderung nicht bezahlen können. Das seien beispielsweise häufig Schwarzfahrer. Andererseits könnten vorzeitig solche Gefangenen entlassen werden, die eine vergleichsweise geringe Freiheitsstrafe unter 18 Monaten verbüßen müssten und die zugleich ohnehin bis zum 31. Juli 2020 aus der Haft entlassen würden.

Auf keinen Fall würden Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter vorzeitig entlassen oder aber Menschen, deren Abschiebung bevorstehe. Voraussetzung sei außerdem, dass die infrage kommenden Häftlinge sich gut geführt hätten und eine Wohnung vorweisen könnten, in die sie zurückkehren können. Der Minister betonte, dass Strafen nicht erlassen würden: „Es gibt keinen Corona-Rabatt.“ Gleichzeitig sollen verurteilte Straftäter Haftstrafen wie Jugendarrest und Ersatzfreiheitsstrafen später antreten. Auch hiervon seien Sexualstraftäter ausgenommen. Entsprechende Anweisungen habe er den Staatsanwälten erteilt. Nordrhein-Westfalen schlägt damit einen Sonderweg ein: „Andere Länder treffen andere Maßnahmen“, so der Minister. Zurzeit sei im bevölkerungsreichsten Bundesland noch kein Corona-Fall unter Strafgefangenen bekannt. Gefängnisbesuche seien nicht mehr möglich, dafür könne mehr telefoniert werden.

Biesenbach empfahl, Gerichtstermine möglichst zu verschieben, ebenso wie den Einsatz von Gerichtsvollziehern. Eilanträge würden aber weiterhin bearbeitet. Den Richtern sagte er 80.000 Schutzausrüstungen binnen zwei Wochen zu.

(kib)
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