Schwarzfahrer - aktuelle News um die Beförderungserschleichung
Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis
Schwarzfahrer
Schwarzfahren ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, denn er kostet dem deutschen Steuerzahler viel Geld. Die umgangssprachliche Beschreibung bezeichnet die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, für das kein gültiges Ticket gelöst wird.
Von rechtlicher Seite liegt eine Beförderungserschleichung, also konkludentes Handel und damit ein bewusstes Strafbarmachen vor.
Abgeleitet wird der Begriff Schwarzfahren von schwärzen, was mit Schmuggel und anderen Arten illegaler Aktivitäten verknüpft wird. Die Farbe impliziert, dass sich das Unrecht nachts abspielt beziehungsweise Schmuggler sich ihr Gesicht schwärzen, um unerkannt zu bleiben.
Wer in die Bahn oder den Bus einsteigt, wird heute mehrfach darauf hingewiesen, dass der Transport einen gültigen Fahrschein erfordert oder eine bereits gekaufte Fahrkarte. Viele Verkehrsmittelbetreiber weisen mit Schildern auf die Konsequenzen für den Schwarzfahrer hin.
Kontrolleure machen regelmäßige Kontrollen in der Bahn und im Bus, um den ordnungsgemäßen Benutzer des öffentlichen Verkehrsmittels nach einem gültigen Fahrausweis oder einem Ticket zu fragen, das vorgewiesen werden muss. Wird man als Schwarzfahrer ertappt, ist das mitunter sehr kostenintensiv. Vor allem, es ist deutlich teurer als das nicht gekaufte Ticket.
Schwarzfahren: Strafe wird immer wieder erhöht
In Deutschland greift der Paragraph § 265a Strafgesetzbuch, StGB. Mit dem Erschleichen von Leistungen, wie es im Gesetzestext heißt, entstehen auch Kosten für die Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs.
Das Bußgeld für Schwarzfahren wird immer wieder erhöht - zuletzt Anfang August 2015 auf 60 Euro - und macht Schwarzfahren weder preislich noch menschlich rentabel.
Oftmals sind es aber auch Touristen, die mangels fehlender Informationen oder der Technik mancher Fahrscheinautomaten schwarzfahren oder falsche Tickets kaufen.
Wer also mit der Bahn oder dem Bus in einer deutschen Stadt unterwegs ist und nicht als Schwarzfahrer bezeichnet werden möchte, tut gut daran, sich über die Bedingungen vor dem Einsteigen in den Bus zu informieren. Nicht in jedem Bus gibt es die Möglichkeit, ein Fahrticket zu lösen.
Alle News und Infos rund um das Thema Schwarzfahrer finden Sie hier.
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“Strafgesetzbuch kritisch überprüfen“Buschmann prüft Herabstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit
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Um Fahrgästen wieder einen Ticketverkauf im Bus anzubieten, hat die Rheinbahn die ersten 100 von knapp 500 Bussen mit Glasscheiben am Fahrerplatz nachgerüstet.
Die Kulanz ist abhängig von der jeweiligen Person des Kontrolleurs und seinen Vorschriften, aber aufgrund der rückläufigen Zahl der Schwarzfahrer sehen immer mehr Betreiber von einer verständnisvollen Kundenservice-Seite ab und geben die entstandenen Kosten an den Schwarzfahrer ab. Auch wenn das im Einzelfall ärgerlich ist und die Zahl derjenigen, die ohne Fahrticket unterwegs sind, sinkt: Der wirtschaftliche Schaden ist dennoch jedes Jahr enorm und geht im Endeffekt zu Lasten jener, die regelmäßig ihr Fahrticket kaufen.