Wegen Corona-Krise NRW entlässt Häftlinge vorübergehend aus Gefängnis

Düsseldorf · NRW-Justizminister Peter Biesenbach will Häftlinge vorübergehend aus den Gefängnissen entlassen.

 Ein Mann im Gefängnis (Symbolbild).

Ein Mann im Gefängnis (Symbolbild).

Foto: dpa/Daniel Naupold

„Wir brauchen Platz in den Haftanstalten, falls Strafgefangene an Corona erkranken”, sagte Biesenbach (CDU) in Düsseldorf. Von 16.000 Zellen würden 1000 gebraucht, für den Fall, dass Abteilungen unter Quarantäne gestellt werden müssten.

Die Gefangenen müssten ihre Haft nach der Coronakrise aber fortsetzen. Die Regelung betreffe einerseits Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, weil sie eine Geldforderung nicht bezahlen können wie etwa Schwarzfahrer. Andererseits jene Gefangenen, die nur eine Freiheitsstrafe unter 18 Monaten verbüßen müssten und ohnehin bis zum 31. Juli aus der Haft entlassen würden.

Auf keinen Fall würden Sexualstraftäter vorzeitig entlassen oder aber Menschen, deren Abschiebung bevorstehe. Voraussetzung sei außerdem, dass die in Frage kommenden Häftlinge sich gut geführt hätten. Der Minister stellte klar, dass Strafen nicht erlassen würden: „Es gibt keinen Corona-Rabatt”. Zurzeit gebe es in NRW noch keinen Coronafall unter Strafgefangenen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort