Jahresbericht veröffentlicht NRW-Datenschutzbeauftragte kritisiert Behörden-Geheimniskrämerei

Düsseldorf · Auf 262 Seiten hat die Datenschutzbeauftrage von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, ihren Bericht für das Jahr 2020 herausgegeben. Sie äußert sich unter anderem zu Überlegungen von Gesundheitsminister Spahn, Arbeitgebern die Abfrage des Impfstatus zu erlauben.

 Der Bericht 2020 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt bei der Landespressekonferenz im Landtag auf einem Tisch.

Der Bericht 2020 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt bei der Landespressekonferenz im Landtag auf einem Tisch.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die neue NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat eine Geheimniskrämerei mancher Behörden in Nordrhein-Westfalen kritisiert. Obwohl das Informationsfreiheitsgesetz im November 20 Jahre alt werde, verweigerten einige Behörden die im Gesetz verlangte Transparenz mit vorgeschobenen Geheimhaltungsinteressen. Der Datenschutzbericht für das Jahr 2020 führe etliche Fälle auf, teilte sie am Dienstag mit.

Gayk warnte vor der privaten Nutzung beruflich erlangter Daten. So habe eine Auszubildende einer Sparkasse reichlich Ärger bekommen, weil sie sich den Kontostand ihres Freundes angeschaut habe. Eine Stellenbewerberin müsse es nicht erdulden, in privater Absicht von einem Beschäftigen des Unternehmens via WhatsApp kontaktiert zu werden. Dafür sei ein Bußgeld fällig geworden.

44 Beratungen hätten im vergangenen Jahr Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach sich gezogen. Den jüngsten Überlegungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Arbeitgebern die Abfrage des Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erlauben, bewertete Gayk zurückhaltend. Einem pauschalen Abfragerecht stünde sie eher ablehnend gegenüber. Man müsse sich den erforderlichen Gesetzentwurf aber genau anschauen. Es gebe möglicherweise Konstellationen, bei denen dies sinnvoll sei.

Gayk sagte, es sei nach wie vor besonders problematisch, dass große amerikanische IT- und Internet-Unternehmen weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermittelten, obwohl sie die Daten nicht vor einem möglichen Zugriff der US-Sicherheitsbehörden schützen können. Das sei spätestens nach der sogenannten Schrems-II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zulässig.

Ihre Behörde sei in den vergangenen Jahren von 50 auf 100 Mitarbeiter gewachsen, berichtete die im Mai vom Landtag gewählte Juristin. Gleichzeitig habe sich die Zahl der jährlichen Eingaben von 4000 auf 12.000 verdreifacht. Der komplette Bericht kann hier eingesehen werden.

(chal/dpa)
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