Landtagswahl in NRW Masken, Abstand, Lüften - das gilt im Wahllokal

Düsseldorf · Wer seine Stimme für die Landtagswahl am 15. Mai persönlich abgeben will, muss in den Wahlräumen keine Corona-Schutzmaske tragen. Empfohlen wird es aber. Das gilt außerdem in den Wahllokalen.

 Keine Maskenpflicht im Wahllokal. (Symbolbild)

Keine Maskenpflicht im Wahllokal. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uli Deck

Landeswahlleiter Wolfgang Schellen erklärte am Donnerstag in Düsseldorf:„Mit dem Aufsetzen einer Maske können wir unsere eigene Gesundheit schützen und zugleich zum Infektionsschutz der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder, die am Wahltag viele Stunden im Dienste der Demokratie vor Ort sind, beitragen.“

Ansonsten kümmerten sich auch die Kommunen um Hygiene-Vorkehrungen, etwa durch Trennwände, Lüften, markierte Laufwege, Mindest-Abstände und Desinfektionsmaßnahmen. „Wer die Wahl nicht über einen längeren Zeitraum beobachten möchte, sollte sich nur so lange wie nötig im Wahlraum aufhalten“, empfahl der Landeswahlleiter. „Gänzlich auf Nummer sicher geht, wer seinen eigenen Stift zur Ausfüllung des Stimmzettels mitbringt.“

Er appellierte an alle Bürger, sich jedenfalls nicht von Infektionsschutzmaßnahmen vom Gang ins Wahllokal abhalten zu halten, sondern ihre Stimme abzugeben.

(rpo/dpa)
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