Fernstudium Fernstudium während der Kurzarbeit

Weiterqualifikationen werden von Bund und Ländern gefördert. Die Fortbildung bietet Menschen in Kurzarbeit interessante Perspektiven und wird auch für Arbeitgeber immer wichtiger.

 Wer in der Kurzarbeit eine Weiterbildung macht, kann staatliche Bildungsprämien beantragen.

Wer in der Kurzarbeit eine Weiterbildung macht, kann staatliche Bildungsprämien beantragen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

In Zeiten der Corona-Pandemie haben zahlreiche Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Um die neu gewonnene Zeit sinnvoll zu nutzen, können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützungen für eine Weiterbildung in Anspruch nehmen.

„Für Fernstudiengänge kommen vielfach die Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung infrage, die von staatlicher Seite, aber auch von privaten Stiftungen angeboten werden“, betont Margot Klinkner, stellvertretende Geschäftsführerin des Zentrums für Fernstudien im Hochschulverband (zfh). „Bei den Fernstudiengängen im zfh-Hochschulverbund werden neben den Möglichkeiten der Bildungsfreistellung durch Bildungsurlaub, die Bildungsprämie des Bundes und die Bildungsgutscheine der Länder regelmäßig in Anspruch genommen.“ In der Regel hängt eine Förderung von persönlich-individuellen Faktoren ab, wie beispielsweise der Höhe des Einkommens oder von Größe und Sitz des Arbeitgebers.

Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige mit einem geringen Einkommen, die eine individuelle, berufsbezogene Weiterbildung machen möchten. Förderberechtigt sind Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag für Kurzarbeiter oder aufgrund von Eltern- oder Pflegezeit im Stundenumfang vorübergehend reduziert ist oder ruht. Weiterhin darf das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro betragen, bei gemeinsam veranlagten Paaren höchstens 40.000 Euro.

Der Prämiengutschein der Bildungsprämie ist ein Zuschuss von 50 Prozent, der Staat übernimmt die Hälfte der Seminarkosten bis maximal 500 Euro. In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus den Bildungsscheck NRW, mit dem Seminare mit maximal 500 Euro gefördert werden können.

Auch Unternehmen können Förderungen für die betriebliche Weiterbildung in Anspruch nehmen, um ihre Beschäftigten mit einem Fernstudium weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildung von Beschäftigten durch teilweise oder vollständige Erstattung von Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Einige Fernstudienanbieter werben derzeit mit kostenlosen Einstiegskursen oder Weiterbildungen zu günstigen Konditionen. Und passende Qualifizierungsangebote werden für Menschen in Kurzarbeit und ihre Arbeitgeber immer wichtiger, da sich ab Juli die Kurzarbeitsregeln ändern. Die Arbeitsagentur übernimmt die vollständigen Sozialversicherungskosten dann nur noch für Angestellte, die eine Weiterbildung machen.

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