Rückrufaktionen Auto-Rückruf – das sind Ihre Rechte

Allein durch den VW-Abgasskandal sind aktuell deutschlandweit 2,4 Millionen Autos von einem Rückruf betroffen. Doch auch andere Sicherheitsmängel, wie Sicherheitsrisiken mit der Automatikschaltung bei Fiat Chrysler oder mögliches Versagen der Airbags bei BMW, sind Gründe für einen Rückruf. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern im schlimmsten Fall auch gefährlich. Welche Rechte Sie als Verbraucher haben, erfahren Sie hier.

 Das Versagen der Airbags war bei BMW ein Grund für eine Rückrufaktion.

Das Versagen der Airbags war bei BMW ein Grund für eine Rückrufaktion.

Foto: Hersteller

Allein durch den VW-Abgasskandal sind aktuell deutschlandweit 2,4 Millionen Autos von einem Rückruf betroffen. Doch auch andere Sicherheitsmängel, wie Sicherheitsrisiken mit der Automatikschaltung bei Fiat Chrysler oder mögliches Versagen der Airbags bei BMW, sind Gründe für einen Rückruf. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern im schlimmsten Fall auch gefährlich. Welche Rechte Sie als Verbraucher haben, erfahren Sie hier.

Alle Fahrzeugmängel müssen dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vom Hersteller gemeldet werden. Mangelhafte Fußpedale, Airbags oder Sicherheitsgurte sind Rückrufgründe, die vom KBA überwacht werden und zwingend zu einem Rückruf führen. Bei weniger schwerwiegenden Mängeln am Auto wie beispielsweise defekten Klimaanlagen sprechen die Hersteller oft von einer Serviceaktion oder Produktoptimierung.

Der Ärger mit den Rückrufaktionen: Wer haftet bei einem Rückruf?

Für Verbraucher sind Rückrufe ärgerlich, zeitaufwendig und besorgniserregend. Gefährdet der Mangel sogar die Sicherheit, wird das Vertrauen der Käufer in Mitleidenschaft gezogen. 2015 waren 1,67 Millionen Autos von Rückrufen betroffen. Ein Rekordjahr, das 2016 um ein Vielfaches übertroffen werden wird.

Dass das eigene Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, erfahren die Verbraucher meist über die Medien. Später werden die Verbraucher vom Hersteller angeschrieben und dazu aufgefordert, das Auto in eine autorisierte Werkstatt zu bringen. Diesem Aufruf sollten Sie unbedingt Folge leisten.

Innerhalb der Herstellergarantie oder der Sachmängelhaftung von zwei Jahren hat der Hersteller die Pflicht, das Fahrzeug ohne Kosten für Sie zu reparieren. Nach Ablauf der Garantiepflicht ist der Hersteller nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. In vielen Fällen übernimmt der Hersteller die Reparaturkosten am Auto, um das Vertrauen der Kunden nicht zu verlieren.

Was kann ich bei einem Rückruf vom Händler verlangen?

Die Nachbesserungs- oder Reparaturkosten sollte der Händler unaufgefordert übernehmen. Steht der Hersteller in der Schuld, kann diese Kostenübernahme rechtlich eingeklagt werden. Sind Personen- oder Sachschäden durch den Mangel entstanden, könnte dem Verbraucher sogar ein Schadensersatz zustehen.

Ein Ersatzfahrzeug während der Zeit der Reparaturmaßnahmen steht Ihnen als Verbraucher gesetzlich nicht zu. Liegt die Schuld jedoch eindeutig beim Hersteller, wie es beim VW-Abgasskandal der Fall war, so kann der Hersteller aus Kulanz einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Dauern die Reparaturen an Ihrem Auto länger an, fordern Sie ein Ersatzfahrzeug.

Mehr zum Thema Auto-Rückruf erfahren Sie hier: Auto-Rückruf: Was tun bei einer Rückrufaktion?

Das Wichtigste zum Thema Auto-Rückruf finden Sie hier noch einmal zusammengefasst: " Zehn Fakten zum Auto-Rückruf".

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