günstigere HU und AU Wie Sie TÜV-Kosten sparen können

Gebrauchte Autos müssen in Deutschland alle zwei Jahre zum TÜV. Die Kosten für eine Hauptuntersuchung können ganz schön ins Geld gehen. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Mit ein wenig Recherche und ein paar Tricks und Kniffen ist es möglich, bei der Hauptuntersuchung bis zu 50 Prozent zu sparen.

So teuer sind typische TÜV-Mängel
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So teuer sind typische TÜV-Mängel

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Foto: tüv

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie das Fahrzeug günstig zu einer neuen Plakette kommt. Der wichtigste Faktor sind sicherlich die vielen Prüfstellen. Seit das TÜV-Monopol nicht mehr gilt, können Autofahrer frei wählen, wohin sie ihr Kfz zur HU bringen. Dank DEKRA, GTÜ und vielen freien Werkstätten können mitunter die Kosten wesentlich geringer ausfallen. Da die Tarife stark schwanken, ist es ratsam, die einzelnen Prüfstellen im Hinblick auf den Preis zu vergleichen. Manchmal wird die Plakette nämlich in der Werkstatt nebenan noch einmal eine Ecke günstiger ausgestellt. Das erfordert ein wenig Zeit, macht sich aber am Ende deutlich bemerkbar.

Weiterhin können die Kosten für die HU deutlich minimiert werden, wenn ausschließlich die Hauptuntersuchung vorgenommen wird. Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 ein fester Bestandteil der Hautuntersuchung und wird auf der Plakette mit ausgewiesen. Die AU muss jedoch nicht direkt beim TÜV durchgeführt werden, das kann auch die Werkstatt des Vertrauens übernehmen. Dort sind die Kosten geringer und so lässt sich ordentlich Geld sparen. Noch mehr sparen lässt sich bei vielen Prüfstellen durch die Vereinbarung eines fixen Termins. Das ist oftmals eine sehr einfache Angelegenheit, sorgt aber dafür, dass die Kosten etwas niedriger ausfallen als ohne Termin. Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen, doch mitunter kann sich die Ersparnis sehen lassen.

Kann ich TÜV-Kosten von der Steuer absetzen?

Jährlich können bei der Steuer zahlreiche Kosten abgesetzt werden. Die Kosten der Hauptuntersuchung als solche fallen allerdings nicht darunter. Seit 2009 gilt die sogenannte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, wodurch einige Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Gefahrene Kilometer ab der Haustür bis hin zum Arbeitsplatz werden mit einem Pauschalbetrag von 0,30 Euro je Kilometer angesetzt. Es darf die einfache Fahrt berechnet werden. So ergibt sich dann der Betrag, der steuerlich abgesetzt werden kann. Damit sind dann alle Kosten abgegolten. Eine Berücksichtigung der TÜV-Kosten ist somit nicht möglich. Besondere Regeln gelten hingegen für Menschen mit Behinderung – insbesondere dann, wenn Merkzeichen im Ausweis vorhanden sind.

Weitere Antworten auf die drängendsten TÜV-Fragen finden Sie hier: TÜV - Antworten auf die wichtigsten Fragen

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