Rückrufaktionen Zehn Fakten zum Auto-Rückruf

Über 1,67 Millionen Autos waren 2015 von Rückrufen betroffen. 2016 wird die Bilanz sogar noch deutlich höher ausfallen. Alleine durch den VW-Abgasskandal werden in Deutschland dieses Jahr bis zu 2,4 Millionen Autos zurückgerufen. Dazu kommen weitere 90.000 VW- und Porsche-Fahrzeuge aufgrund von möglichen Problemen mit dem Fußpedal und über 100.000 BMW mit einer defekten Kindersitz-Halterung. Die wichtigsten Fakten rund um den Auto-Rückruf lesen Sie hier im Überblick.

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Foto: dpa, woi vfd tmk

Über 1,67 Millionen Autos waren 2015 von Rückrufen betroffen. 2016 wird die Bilanz sogar noch deutlich höher ausfallen. Alleine durch den VW-Abgasskandal werden in Deutschland dieses Jahr bis zu 2,4 Millionen Autos zurückgerufen. Dazu kommen weitere 90.000 VW- und Porsche-Fahrzeuge aufgrund von möglichen Problemen mit dem Fußpedal und über 100.000 BMW mit einer defekten Kindersitz-Halterung. Die wichtigsten Fakten rund um den Auto-Rückruf lesen Sie hier im Überblick.

  1. Rückrufaktionen werden zum Schutz der Verbraucher durchgeführt. Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die Hersteller, Produkte mit Sicherheitsmängeln zurückzurufen und zu überarbeiten. Bei jedem Mangel muss der Hersteller das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informieren. Besteht ein akutes Sicherheitsrisiko für die Verbraucher, wird die Rückrufaktion vom KBA überwacht. Leitet der Hersteller keine freiwillige Rückrufaktion ein, kann der Rückruf vom KBA angeordnet werden.
  2. Ernste Gefährdungen liegen dann vor, wenn sich das Auto durch den Defekt nicht mehr lenken oder kontrollieren lassen könnte und das Unfallrisiko steigt.
  3. Mängel in der Herstellung, die nicht die Sicherheit gefährden, können zu einem freiwilligen Rückruf seitens des Herstellers führen. In diesen Fällen spricht der Hersteller oft von Serviceaktionen oder Produktoptimierungen.
  4. Am häufigsten sind Rückrufaktionen aufgrund von Mängeln an Sicherheitsgurten, Bremsen, Motoren oder Airbags.
  5. Im Jahr 2016 werden so viele Fahrzeuge wie nie zuvor zurückgerufen. Vor allem der VW-Abgasskandal führt zu einem Rückruf von mehreren Millionen Autos. Audi, Skoda und Seat sind ebenfalls von diesem Skandal betroffen.
  6. Die ersten Informationen über einen Rückruf erhalten Betroffene in der Regel über die Medien. Sie vermuten, von einer Rückrufaktion betroffen zu sein? Prüfen Sie auf der Webseite des ADAC, ob Ihr Automodell von einem Rückruf betroffen ist.
  7. Bei Sicherheitsmängeln werden Sie über den Rückruf schriftlich informiert. Ihre Adresse ermittelt der Hersteller über interne Datenbanken oder das Kraftfahrtbundesamt. Nehmen Sie den Aufruf ernst und bringen Sie das Auto zeitnah zu einer autorisierten Werkstatt. Bringen Sie das Auto nicht zur Werkstatt, ist es möglich, dass das Fahrzeug aufgrund des Sicherheitsrisikos nicht mehr legal gefahren werden darf. Stellt der Mangel kein Sicherheitsrisiko dar, sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Auto zur Werkstatt zu bringen.
  8. Läuft die Herstellergarantie oder Sachmängelhaftung bald aus, setzen Sie sich zeitnah mit dem Verkäufer in Verbindung und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Warten Sie in diesem Fall nicht, bis Sie schriftlich über den Rückruf informiert werden.
  9. Innerhalb der Herstellergarantie oder der Sachmängelhaftung von zwei Jahren muss der Händler für die Reparaturkosten aufkommen. Ist die Garantie abgelaufen, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Reparatur. In den meisten Fällen werden die Reparaturkosten vom Hersteller dennoch übernommen. Der Hersteller möchte sich durch Kulanz vor Schadensersatzforderungen oder Imageschäden schützen.
  10. Auch wenn die Reparatur mehrere Tage in Anspruch nimmt, hat der Verbraucher keinen Anspruch auf ein Leihfahrzeug oder weitere Ersatzleistungen. Liegt die Schuld beim Hersteller, können Sie ein Leihfahrzeug fordern und auf Kulanz hoffen. Sind Sie, eine andere Person oder Sachgegenstände durch den Mangel zu Schaden gekommen, haben Sie eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes muss durch ein Gericht festgelegt werden.

Tipp: Als Autobesitzer sind Sie für den Zustand Ihres Fahrzeuges verantwortlich. Verlassen Sie sich nicht auf die Hersteller und prüfen Sie eigenständig, ob Ihr Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist. Das gilt besonders dann, wenn Sie das Auto als Gebrauchtwagen gekauft haben.

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