Beschwerde gegen Haftbedingungen Utøya-Attentäter Breivik scheitert vor Menschenrechtsgericht
Straßburg · Der unter seinem früheren Namen Anders Behring Breivik bekannte rechtsradikale norwegische Utøya-Attentäter ist endgültig mit einer Beschwerde gegen seine Haftbedingungen gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies den Antrag des rechtsextremen Terroristen, der inzwischen Fjotolf Hansen heißt, am Donnerstag als offensichtlich unbegründet ab. Der 39-Jährige hatte sich vor allem gegen seine lange Isolationshaft gewehrt.
Das oberste norwegische Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass die Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte des Gefangenen verstießen. Er wandte sich daraufhin an das Menschenrechtsgericht in Straßburg. Dieses entschied nun, dass die Prüfung des Falls keine Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gezeigt habe - deshalb wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen.
Bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya im Juli 2011 hatte Breivik 77 Menschen getötet, darunter viele Kinder und Jugendliche. Dafür war er zu 21 Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden.