Beschwerde gegen Haftbedingungen Utøya-Attentäter Breivik scheitert vor Menschenrechtsgericht

Straßburg · Der unter seinem früheren Namen Anders Behring Breivik bekannte rechtsradikale norwegische Utøya-Attentäter ist endgültig mit einer Beschwerde gegen seine Haftbedingungen gescheitert.

 Breivik in seinem Berufungsprozess in Norwegen (Archivfoto).

Breivik in seinem Berufungsprozess in Norwegen (Archivfoto).

Foto: dpa/Lise Aaserud

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies den Antrag des rechtsextremen Terroristen, der inzwischen Fjotolf Hansen heißt, am Donnerstag als offensichtlich unbegründet ab. Der 39-Jährige hatte sich vor allem gegen seine lange Isolationshaft gewehrt.

Das oberste norwegische Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass die Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte des Gefangenen verstießen. Er wandte sich daraufhin an das Menschenrechtsgericht in Straßburg. Dieses entschied nun, dass die Prüfung des Falls keine Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gezeigt habe - deshalb wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen.

(das/dpa)
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