Düsseldorf Jobcenter muss Hartz-IV-Bezieher Asienreise zahlen

Düsseldorf · Auf heftige Kritik ist das jüngste Urteil des Landessozialgerichts Essen gestoßen. Es hat entschieden, dass das Jobcenter Düsseldorf einem getrennt lebenden Bezieher von Hartz IV "im Jahresintervall" eine Reise nach Indonesien zu seinem zehnjährigen Sohn bezahlen muss (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER). Das Jobcenter hatte sich zunächst geweigert zu zahlen. Das Sozialgericht entschied in einem Eilverfahren, dass der familiäre Kontakt für die Entwicklung des Kindes wichtig sei. Eine Dauer von drei Wochen sei angemessen.

Jetzt muss das Jobcenter 2100 Euro für Flug, Unterkunft und Verpflegung zahlen. Nach Einschätzung des FDP-Politikers Ulrich Alda ist das Urteil den Steuer- und Beitragszahlern, die ihren Familienunterhalt selbst verdienen müssten, schwer zu vermitteln. "Darunter leiden insbesondere Menschen, die auf die Unterstützung und Hilfe des Staates angewiesen sind", so Alda. Der Bundestag müsse die Ausgestaltung der Sozialgesetze überprüfen.

(hüw)
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