Berlin Vorteile für Windräder bleiben

Berlin · Mehr Biomasse für Bayern, mehr Windkraft an der Küste.

Bund und Länder haben sich bei der Reform der Ökostrom-Förderung, die am 1. August in Kraft treten und den Anstieg der Strompreise begrenzen soll, in einer Reihe von Punkten verständigt. Die Bundesregierung machte vor allem bei den Kürzungsplänen für Windstrom Abstriche, um im Bundesrat den Widerstand klein zu halten.

Wind an Land Eigentlich sollten jährlich 2500 Megawatt – das entspricht einer Leistung von zwei Atomkraftwerken – zugebaut werden dürfen, unabhängig davon, wie viele Windräder abgerissen werden. Da in den kommenden Jahren zunehmend bestehende alte Turbinen durch neue, leistungsstärkere Turbinen ersetzt werden, erreichten die Länder, dass dieses Volumen noch zusätzlich zum reinen Neubau von 2500 Megawatt gebaut werden können. Außerdem: An windschwachen Standorten soll etwas mehr an Hilfe gezahlt werden, als von Minister Sigmar Gabriel (SPD) bislang vorgesehen. Dies hilft vor allem Binnenländern wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg. Gabriel wollte den Ausbau mehr auf die guten Standorte im Norden konzentrieren.

Wind auf hoher See Hier wurde mehr Flexibilität vereinbart, um die Ausbauziele von 6500 Megawatt bis 2020 und 15 000 Megawatt bis 2030 zu erreichen. So sollen 1200 Megawatt an Projekten mehr beantragt und genehmigt werden dürfen, als die Zielwerte eigentlich erlauben. Hintergrund: Einige der milliardenschweren Vorhaben werden erfahrungsgemäß scheitern, die Zielwerte sollen aber dennoch geschafft werden. Nach bisherigem Plan durften jedoch keine neuen genehmigt werden, da so die 6500 Megawatt sozusagen überbucht würden. Dies soll jetzt möglich werden.

Biogas-Anlagen Bayern und Thüringen setzten durch, dass Erweiterungen und Modernisierungen von Biogas-Anlagen unter das bisherige, günstigere Fördersystem fallen. Erhalten bleibt nun auch ein Zuschlag auf den garantierten Abnahmepreis für Strom, wenn die Anlage zu Zeiten großer Stromnachfrage produziert. Gabriel hatte bei Biogas, das als vergleichsweise teure erneuerbare Energie gilt, besonders scharfe Einschnitte geplant. Der Ausbau neuer Anlagen soll auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden.

Stichtag Gescheitert sind die Länder mit ihrem Vorstoß, den Stichtag für das neue Förderregime auf das Jahresende zu schieben. Es bleibt vorerst dabei, dass nur bis zum 23. Januar 2014 genehmigte Ökostrom-Anlagen noch die alten, besseren Vergütungssätze erhalten. Die Länder kritisieren dass, weil teure, langfristig geplante Investitionen etwa in Windparks so entwertet würden. Allerdings ist wahrscheinlich, dass hier noch Änderungen folgen.

Industrierabatte Bislang sind etwa 2100 energieintensive Unternehmen von der Ökostrom-Umlage weitgehend befreit. Die EU-Kommission will diese Zahl um einige Hundert reduzieren, weil die Rabatte die deutschen gegenüber ausländischen Firmen bevorteilen. Gabriel ringt derzeit noch mit Brüssel um eine Lösung. Das Ergebnis soll bis zum Kabinettsbeschluss am 8. April noch eingearbeitet werden.

(mar/rtr)
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