Was ist der Unterschied zwischen Selbstverwalter und Reichsbürger?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz fasst die gesamte Szene unter dem Oberbegriff „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zusammen. Unterscheidungen seien zum Teil schwierig, es gebe viele Überschneidungen, definiert das Bundesamt. Selbstverwalter bedeutet im Wesentlichen, dass diese Personengruppe die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und sich daher „selbst verwaltet“. Dabei müssen die Selbstverwalter nicht unbedingt der Idee anhängen, dass das Deutsche Reich weiterexistiere, was die sogenannten Reichsbürger ja so sehen.
Es gibt beispielsweise die Idee, dass die Bundesrepublik Deutschland gar kein Staat sei, sondern eine „privatwirtschaftliche Organisation“, aus der man demzufolge austreten und sich davon unabhängig machen könne. Da diese Gruppe Regeln und Gesetze der BRD dementsprechend nicht anerkennt, kommt es oft zu Problemen, wenn diese Personen mit Vertretern des Staates – etwa in Form von Polizisten, Gerichtsvollziehern oder anderen Beamten – in Kontakt oder auch Konflikt geraten.
Wie viele Reichsbürger gibt es?
Die gesamte Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge nicht ausgeprägt groß. Das Amt zählt rund 23.000 Menschen in Deutschland als zu dieser Szene gehörend. Es gibt allerdings Vermischungen und Überschneidungen etwa mit der Querdenkerszene seit der COVID-19-Pandemie, mit rechten Organisationen und Parteien sowie mit Teilen der Esoterik-Szene. Extremistische Straftaten rechnete das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2021 in 1011 Fällen Vertretern der Reichsbürger und Selbstverwalter-Szene zu.
Ist Reichsbürger sein strafbar?
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“ lautet der Text von Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, womit die Meinungsfreiheit definiert ist. Und im zweiten Absatz heißt es weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Damit ist klar ausgesagt, dass jeder das Recht hat, zu denken und zu verbreiten, das Deutsche Reich bestehe weiter. Reichsbürger „zu sein“, ist damit an sich nicht strafbar. Potenziell strafbar macht man sich aber, wenn man mit den Gesetzen, Regeln und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland in Konflikt gerät, weil man persönlich der Ansicht ist, dass diese nicht gelten würden. Da stößt auch die Meinungsfreiheit an ihre Grenzen, etwa wenn man dazu aufruft, Gesetze nicht zu beachten.
Wie gehen die Behörden mit Reichsbürgern um?
Die gesamte Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes des Bundes sowie der Länder, auch wenn nur ein kleiner Teil dem Rechtsextremismus zugerechnet wird. Behörden und Gerichte ignorieren die spezifischen Einwände dieses Personenkreises – etwa, dass Gesetze ungültig seien, weil die BRD nicht legitim sei und so weiter – in der Regel und behandeln sie nach dem Gleichheitsgrundsatz so wie alle anderen Bürger auch.
Sind Reichsbürger Verschwörungstheoretiker?
Vom Grundsatz her ist die Idee, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht legitim existiere und das das Deutsche Reich weiter existiere, dem Spektrum der Verschwörungstheorien zuzurechnen. Darüber hinaus gibt es in der Szene der Reichsbürger eine Tendenz zu den verschiedensten Verschwörungstheorien von der „jüdischen Weltverschwörung“ über verschiedene Theorien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis hin zu QAnon.