Karlsruhe/Magdeburg Videos aus Kamera im Auto sind als Beweis zulässig

Karlsruhe/Magdeburg · Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten - es verstößt gegen den Datenschutz.

Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen muss, urteilte der BGH in Karlsruhe. Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden (Az.: VI ZR 233/17). Verkehrsexperten, Polizei und Automobilclubs begrüßten das Urteil.

(dpa)
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