Stuttgart Verschwenderische Rentnerin erhält keine Grundsicherung

Stuttgart · Wer als Ruheständler zu viel Geld ausgibt, darf vom Staat hinterher keine Grundsicherung erwarten. Einen entsprechenden Antrag einer 83-Jährigen aus dem Landkreis Reutlingen hat das Landessozialgericht verworfen. Die Richter halten der Seniorin vor, in nur vier Jahren ein sechsstelliges Vermögen verbraucht zu haben (Az.: L 2 SO 2489/14).

Die alte Dame hat nach Ansicht der Richter "vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt", als sie ohne Einnahmen Monat für Monat 2200 Euro von der Bank holte. Anfang 2006 habe das Vermögen noch über 100 000 Euro betragen, Ende August 2009 sei es aufgebraucht gewesen. Danach stellte sie beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter, der allerdings abgelehnt wurde.

Daraufhin klagte die verarmte Rentnerin, die einst mit ihrem Ehemann ein Reformhaus betrieben hatte. Sie bekommt eine monatliche Rente von 250 Euro. Auf den Trennungsunterhalt ihres geschiedenen Mannes hatte sie verzichtet. Das Gericht erklärte, dass die Frau als Ex-Unternehmerin habe erkennen können, dass sie ohne Vermögen bedürftig werde. Damit habe sie sozialwidrig gehandelt.

Statt Grundsicherung bekommt die gescheiterte Klägerin nun vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Hilfe sei ebenso hoch wie die Grundsicherung, müsse aber von ihr oder ihren Erben zurückgezahlt werden, so das Gericht.

(epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort