Stichwort

Schleswig-Holstein hat gestern seinen Sonderweg in Sachen Glücksspiel beendet – vor einem Jahr war das Land aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschieden. Seither wurden zwischen Lübeck und Flensburg fast 50 Lizenzen an Anbieter von Sportwetten und Online-Casinospielen vergeben, die noch mehrere Jahre gültig sind.

Deshalb kommt das deutsche Glücksspielrecht nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn der EuGH fordert, dass Regelungen im Glücksspiel widerspruchsfrei ("kohärent") sind – Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie dem Allgemeinwohl dienen, etwa der Vorbeugung gegen Spielsucht. Genau diese Widerspruchsfreiheit könnte aber derzeit nicht gegeben sein, weil im Norden Lizenzen weitergelten, die im Rest der Republik nicht zulässig sind.

(RP)
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