Stichwort

Die Legislaturperiode (vom lateinischen lex: Gesetz) ist die gesetzlich festgelegte Amtsperiode eines Parlaments. Die Länge der Periode ist in der Verfassung festgeschrieben, in den meisten Fällen auf vier (Bundestag) bis fünf Jahre (die meisten Bundesländer).

Den Termin der Bundestagswahlen legt der Bundespräsident fest. Die Bestimmung des Termins ist in Art. 39 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben: "Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt." So bleibt ein Zeitfenster von zwei Monaten, um die Neuwahlen durchzuführen. In diesem Jahr ist das zwischen dem 29. August und dem 27. Oktober. Wird der Bundestag vorzeitig aufgelöst, muss die Neuwahl innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen erfolgen.

(RP)
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