Gericht in Münster entscheidet heute über Nachtragsetat 2010

Düsseldorf (hüw). Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster wird heute um 10.30 Uhr sein Urteil über die Klage gegen den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 verkünden. Nach Ansicht von CDU und FDP ist das Zahlenwerk verfassungswidrig, weil es unnötige Rücklagen etwa für WestLB-Papiere vorsieht und die Neuverschuldung in die Höhe treibt.

Die Regierung hatte darauf verwiesen, dass sie mit dem Nachtragsetat eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" verhindern wollte. Es wird damit gerechnet, dass der VGH Vorgaben macht, wie künftig mit dieser Ausnahmeregelung umzugehen ist. Die CDU hat angekündigt, auch gegen einen verfassungswidrigen Etat 2011 vor dem VGH zu klagen. Für diesen Fall hat SPD-Fraktionschef Norbert Römer umgehend Neuwahlen angekündigt. Auch die CDU will dann Neuwahlen noch vor der Sommerpause.

(RP)
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