Europäischer Gerichtshof Immunität von Botschaften eingeschränkt

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Immunität von Botschaften bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eingeschränkt. Nach einem in Luxemburg verkündeten Urteil können sich die Auslandsvertretungen nur dann auf ihre diplomatische Immunität berufen, wenn der Arbeitnehmer hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.

Vertragliche Regelungen, die Arbeitnehmerrechte einschränken, sind in anderen Fällen nicht anwendbar. (Az.: C-154/11) Das Luxemburger Urteil bedeutet einen Zwischensieg für einen Kraftfahrer der Algerischen Botschaft in Berlin. Der Mann war entlassen worden.

Nach seinem Arbeitsvertrag wäre eine Kündigungsschutzklage nur in Algerien zulässig. Trotzdem klagte der Kraftfahrer in Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg fragte nun beim EuGH an, ob diese Klage zulässig ist, oder ob sich die Botschaft auf ihre diplomatische Immunität berufen kann.

Wie nun der EuGH entschied, greift die Immunität nur bei Arbeitnehmern mit hoheitlichen Aufgaben. In anderen Fällen sei die Botschaft wie bei einem Unternehmen als deutsche "Niederlassung" des algerischen Staates anzusehen. Daher gelte das europäische und das deutsche Arbeitsrecht. Die Vertragsklausel, wonach der Kraftfahrer nur algerische Gerichte anrufen kann, sei unwirksam.

In nicht-hoheitlichen Fällen sei die Botschaft letztlich eine normale öffentliche Einrichtung, die mit einem Arbeitsverhältnis vertragliche Rechten und Pflichten eingeht, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung.

Im Sommer 2011 hatte in Deutschland der Fall einer Hausangestellten eines saudi-arabischen Diplomaten für Aufsehen gesorgt. Nach eigenen Angaben war sie 19 Monate lang ohne Lohn zur Arbeit gezwungen und misshandelt worden. Unter Hinweis auf die Immunität des Diplomaten hatten sich das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für nicht zuständig erklärt. Der Streit ist inzwischen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt anhängig.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort