Durchbruch Zypries und Schäuble einigen sich bei Online-Durchsuchungen

Berlin (RPO). Nach monatelangem Streit haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geeinigt. Danach bleibt es Beamten künftig verboten, sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen und Computer zu manipulieren.

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Foto: ddp

Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software.

Das Bundesinneministerium verkündete die Einigung der Minister am frühen Dienstagabend. Schäuble und Zypries hatten monatelang heftig über die Online-Durchsuchungen gestritten. Mit der jetzigen Einigung schlossen sie die Verhandlungen über das Gesetz zur Neuregelung der BKA-Kompetenzen ab.

Das umfassende Regelwerk werde nun an die Länder weitergeleitet und könne noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums der AP. Das Gesetz weitet die Befugnisse des Bundeskriminalamts erheblich aus. Ein Ziel ist es, die Behörde im Kampf gegen den Terrorismus schlagkräftiger zu machen. Dafür soll sie künftig auch Instrumente zur Gefahrenabwehr erhalten.

Enge Grenzen

Eines dieser Instrumente soll die Online-Durchsuchung sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil enge Grenzen dafür gesetzt. Nach der Entscheidung ist das heimliche Eindringen in einen Computer nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter zulässig, etwa bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit.

Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung aus. Außerdem muss jeweils ein Richter die Maßnahme genehmigen. Wenn die Behörden nur "diffuse Anhaltspunkte" für mögliche Gefahren haben, dürfen sie die Online-Durchsuchung nicht anwenden.

Nur per Kabel

Schäuble und Zypries nahmen ihre Verhandlungen über das BKA-Gesetz unmittelbar nach dem Urteil wieder auf. Unter anderem ging es darum, wie die Online-Durchsuchung technisch ermöglicht werden kann. Sicherheitsexperten der Union hatten sich dafür ausgesprochen, dem BKA die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die Computer zu geben, ihnen also das Eindringen in die Wohnung zu ermöglichen. Die SPD hatte das als "Lizenz zum Einbrechen" abgelehnt.

Die Sozialdemokraten setzten sich letztendlich in den Verhandlungen mit ihrer Auffassung durch. In dem Entwurf seien "Online-Durchsuchung nur per Kabel" vorgesehen, sagte die Sprecherin des Innenministeriums.

"Gift für den Rechtsstaat"

Scharfe Kritik an der Einigung kam aus der Opposition. Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, das Vorhaben sei "Gift für den Rechtsstaat". Ihre Partei werde "Union und SPD genau auf die Finger schauen, ob sie zumindest die hohen rechtstaatlichen Hürden des Verfassungsgerichts einhalten." Sie befürchtete allerdings, die große Koalition gehe "in Richtung präventiver Überwachungsstaat".

Der Linke-Abgeordnete Jan Korte monierte: "Das BKA-Gesetz macht private Computer zu leichter Beute für die Überwachungsbehörde. Es will den großen Lauschangriff wieder einführen, und es tastet zahlreiche Grundrechte an." Es sei unverständlich, warum die Regierung "im Schweinsgalopp ein derart kritisches Gesetz durchdrücken will, statt sich Zeit zu lassen für eine intensive Prüfung, wie und ob ein solches Gesetz mit den Grundrechten vereinbar sein kann".

(ap)
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