Online-Durchsuchung: Schäubles Brief stützt Zypries' Darstellung

Düsseldorf (RPO). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kann sich im Streit mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) um die Online-Durchsuchung auf einen Brief Schäubles an die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer (CSU) berufen.

So will Innenminister Schäuble gegen den Terror kämpfen
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Foto: ddp

Das Schreiben Schäubles vom 18. Juli, aus dem unsere Redaktion zitiert, erweckt den Eindruck, dass Schäuble bereit sei, die Online-Durchsuchung aus dem Paket des BKA-Gesetzes zunächst herauszunehmen. In dem Brief hält Schäuble fest: "Anliegend übersende ich Ihnen den aktuellen Stand des Entwurfs einschließlich eines von uns noch nicht konsentierten Entwurfs zu Online-Durchsuchungen. Ich schlage vor, dass wir unbeschadet der noch ausstehenden Verständigung in den genannten noch offenen Fragen eine Länderbeteiligung zu den übrigen Punkten einleiten."

Zu dem Entwurf, der unter Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet wurde, erklärte Schäuble zuvor, es gebe weitgehend Übereinstimmung: "Erforderlich ist hier im Wesentlichen noch eine Verständigung zur Online-Durchsuchung sowie zur Ausgestaltung des Kernbereichsschutzes der privaten Lebensgestaltung." An der Klärung dieser Fragen arbeite eine Regierungsarbeitsgruppe mit Vertretern der beiden Koalitionsfraktionen.

Zypries hatte in einem Interview bemerkt, Schäuble wolle das BKA-Gesetz den Ländern ohne den umstrittenen Knackpunkt vorlegen. Die Ministerin hatte dies so sogar so bewertet, dass der Innenminister von seiner Forderung abzurückt, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des BKA die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten müsse. Dies aber hat er offenkundig gerade nicht gewollt.

Innenstaatssekretär August Hanning stellte klar: "Es wird kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben." Zypries hatte dagegen zuvor betont: "Es scheint sich abzuzeichnen, dass er das BKA-Gesetz ohne diesen Punkt den Ländern zur Abstimmung vorlegen wird." Das sei vernünftig und entspreche der Position der SPD". Die Online-Durchsuchungen könnten dann "in Ruhe parallel" beraten werden. Zudem könne berücksichtigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht die Klage von Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) gegen die Online-Durchsuchungen bewertet.

Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CDU) entgegnete, Zypries und die SPD handelten "unverantwortlich", wenn sie die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen bei Terroristen blockierten. Damit werde die "ungestörte Durchführung von Anschlagsvorbereitungen bewusst in Kauf genommen".

(gms)
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