Übermittlung von Meldedaten Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Zensus-Test ab

Karlsruhe · Ein Test für die nächste Volkszählung, den Zensus 2021, kann weiterlaufen. Meldedaten dürfen weiter an das Statische Bundesamt übermittelt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und lehnte einen Eilantrag ab.

 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archiv).

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archiv).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Dieser richtete sich gegen den Mitte Januar gestarteten Testlauf für die eigentliche Erhebung in zwei Jahren. Die Nachteile des Tests überwögen nicht deutlich genug das Interesse des Gesetzgebers an einer guten Vorbereitung des Zensus, teilte das Gericht am Donnerstag mit. (Az. 1 BvQ 4/19)

Den Antrag eingereicht hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Für den Test werden nicht anonymisierte Daten aller gemeldeten Bürger an das Statistische Bundesamt übermittelt, so etwa Name, Geschlecht, Familienstand und Religionsgemeinschaft. Dort werden sie bis zu zwei Jahre gespeichert, dürfen aber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die GFF hält das für unverhältnismäßig - ein Test mit fiktiven Daten oder eine Stichprobe seien ausreichend.

Grundlage des Tests ist ein Paragraf, der im Dezember nachträglich in das Zensusvorbereitungsgesetz eingefügt wurde. Die GFF hatte im Januar angekündigt, dagegen auch Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Deren Ausgang wäre laut Gericht offen. „Sie ist weder offensichtlich unzulässig noch unbegründet, da in der Kürze der Zeit beispielsweise nicht abschließend geklärt werden konnte, ob für den Testdurchlauf nicht auch geringere Datenmengen oder eine begrenztere Übermittlung oder Speicherung ausreichend gewesen wäre“, hieß es dazu.

Im September hatte Karlsruhe die Ergebnisse des Zensus 2011 im Grundsatz bestätigt. Damals ging es darum, dass bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung die Einwohnerzahlen vieler Städte und Gemeinden nach unten korrigiert worden waren. Die Statistiker hatten sich erstmals auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren Lebensverhältnissen befragt.

(hebu/dpa)
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