Festnahme in Saarlouis Nach Brandanschlag vor 31 Jahren: Mutmaßlicher Täter verhaftet

Saarlouis · Die Bundesstaatsanwaltschaft hat nach 31 Jahren einen Tatverdächtigen verhaftet. Er soll 1991 einen Brandanschlag in einem Asylbewerberheim begangen haben und in den Neunzigerjahren einer der bekanntesten Neonazis in Saarlouis gewesen sein. Was bislang über die Festnahme bekannt ist.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Friso Gentsch

31 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft mit einem Toten in Saarlouis ist am frühen Montagmorgen Peter S. festgenommen worden, gegen den ein Haftbefehl des Bundesgerichtshof vorliegt. Der Rechtsextremist werde im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden werde, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit

Nach Überzeugung der Karlsruher Behörde handelte S. im September 1991 aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus. Dabei starb der damals 27-jährige Samuel Yeboah aus Ghana. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und verletzten sich schwer. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unversehrt in Sicherheit zu bringen.

Zuvor hatte er sich laut Anklagebehörde in einer Gaststätte in Saarlouis mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen getroffen. Dort sei über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda gesprochen worden. Die Gesprächsteilnehmer sollen deutlich gemacht haben, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis begrüßen würden. In der sächsischen Stadt Hoyerswerda war es im September 1991 zu schweren rassistischen Ausschreitungen gekommen, an denen sich Hunderte Menschen beteiligten. Wenige Stunden nach dem Gespräch schritt der Mann nach Darstellung der Anklagebehörde zur Tat.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die seinerzeit bei der saarländischen Landesjustiz gegen unbekannt geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse nahm laut Bundesanwaltschaft die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken das Verfahren wieder auf. Es deuteten gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags hin.

Durchsuchungen in den Wohnräumen des mutmaßlichen Täters hatte es bereits Anfang 2021 gegeben. Darauf erfolgten umfangreiche Ermittlungen mit vielen Zeugenbefragungen, aus denen sich jetzt der dringende Tatverdacht ergab.

Wie aus einem „Spiegel“-Bericht hervorgeht, handelt es sich bei dem nun Festgenommenen um den 1971 geborenen Peter S. aus Saarlouis. In den Neunzigerjahren gehörte er zu den bekanntesten Neonazis der Stadt, in der damals eine größere rechtsextreme Szene aktiv war.

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die seinerzeit bei der Landesjustiz gegen Unbekannt geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse wurde das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wiederaufgenommen. Es deuteten gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags hin. Diese Annahme und der Tatverdacht gegen den Beschuldigten haben sich im Rahmen der durch die Bundesanwaltschaft fortgeführten Ermittlungen erhärtet.

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