Bundestag beschließt Gesetzentwurf Religiöse Beschneidung bleibt erlaubt

Berlin · Die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen bleibt in Deutschland erlaubt. Nach monatelangen hitzigen Debatten beschloss der Bundestag am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher Eingriff auch in Zukunft zulässig ist - vorausgesetzt, er wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt".

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Gesetz bedeute eine Rückkehr zur Normalität. Jüdische und muslimische Verbände reagierten mit Erleichterung. Einige Abgeordnete beklagten dagegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland.

Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen.

Die Bundesregierung brachte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dieser bekam nun eine deutliche Mehrheit im Parlament: 434 Parlamentarier votierten dafür, 100 dagegen, 46 enthielten sich. Auch Abgeordnete der Opposition trugen den Regierungsvorschlag mit.

Vorschlag der Opposition abgelehnt

Abgelehnt wurde ein alternativer Gesetzentwurf, den 66 Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen eingebracht hatten. Sie wollten Beschneidungen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben. Auch einige Änderungsanträge blieben erfolglos. Der Bundesrat soll bereits am Freitag über die Gesetzesregelung entscheiden. Eine Blockade ist dort nicht zu erwarten.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte dpa: "Das Beschneidungsgesetz führt in die Normalität zurück, die bis zum Mai dieses Jahres für alle selbstverständlich war." In einer Erklärung ergänzte sie, der Bundestagsbeschluss setze den Endpunkt unter eine Debatte, "die außerhalb des Parlaments nicht in allen Facetten dem Ernst des Problems gerecht wurde".

Erleichterungen bei Muslimen und Juden

Der Zentralrat der Juden wertete die Entscheidung als wichtiges politisches Signal. Präsident Dieter Graumann sagte der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist." Er sei froh und erleichtert über den Beschluss. Lob kam ebenso vom Jüdischen Weltkongress (WJC). Auch die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte das Votum.

Der Zentralrat der Muslime zeigte sich ebenfalls erleichtert. "Endlich ist dem Spuk mit dem Kölner Fehlurteil ein würdiges Ende gesetzt worden. Der Gesetzgeber hat Rechtssicherheit geschaffen und damit Rechtsfrieden", erklärte sein Vorsitzender Aiman Mazyek.

Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen zeigten sich in der Frage gespalten. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier mahnte, es wäre unerträglich, wenn Deutschland das erste Land in Europa wäre, das Beschneider mit einem Staatsanwalt verfolge. Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz sprach dagegen von "gesetzlichem Unrecht". Der Entwurf ignoriere die schweren gesundheitlichen Risiken des Eingriffs.

Auch einige Parlamentarier der Grünen brachten Kritik am Vorschlag der Regierung vor. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast stellte sich dagegen hinter den schwarz-gelben Entwurf und betonte: "Ich will Beschneidungen nicht kriminalisieren."

Die Linke war ebenso uneinig: Die Parlamentarierin Luc Jochimsen verteidigte den Regierungsentwurf. Die kinderpolitische Sprecherin der Fraktion, Diana Golze, wiederum meldete Bedenken an und beklagte eine mangelnde Berücksichtigung des Kindeswohls.

Ein Bündnis von Organisationen - darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe - sprach von einem schwarzen Tag für die Kinderrechte.

(dpa)
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