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Kabinett beschloss Widerspruch NRW geht juristisch gegen Castortransporte vor

Düsseldorf/Bielefeld (rpo). Die nordrhein-westfälische Landesregierung geht juristisch gegen die geplanten Castor-Transporte aus dem sächsischen Rossendorf ins westfälische Ahaus vor. Eine Bonner Anwaltskanzlei soll gegen die Beförderungsgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 30. März Widerspruch einlegen.

Falls die Genehmigung aufrecht erhalten wird, soll in jedem Fall dagegen geklagt werden, teilte das NRW-Innenministerium am Dienstagabend mit. Gleichzeitig soll ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig mit dem Ziel eingeleitet werden, die sofortige Vollziehung der Genehmigung auszusetzen. Außerdem soll ein Gutachter die Gebührenpflicht der notwendigen Polizeieinsätze für die Betreiber prüfen. Auf dieses Vorgehen hat sich das Landeskabinett am Dienstag bei seiner Sitzung in Bielefeld einstimmig geeinigt.

Davon unabhängig beauftragte Innenminister Fritz Behrens (SPD) das Polizeipräsidium Münster mit der polizeilichen Vorbereitung der Castor-Transporte. Dazu sei man aufgrund der bestehenden Rechtslage verpflichtet, erklärte Behrens. Er hoffe aber, dass es nicht zu den geplanten 18 einzelnen Lkw-Touren mit den Castoren kommt. Der "unnötige und teure Einsatz von tausenden Polizisten" sei unverantwortlich. Er bezifferte die Kosten des Einsatzes auf rund 50 Millionen Euro.

18 Transporte

Zuvor hatte bereits Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) den Widerstand der Düsseldorfer Landesregierung gegen die geplanten Castor-Transporte bekräftigt. Dabei richte sich die Kritik gegen die Art und Weise des Transportes. So sollten nach dem Willen Sachsens statt eines Transportes insgesamt 18 stattfinden.

In ihrer Beratungsunterlage für das Kabinett fordert Höhn nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post", NRW müsse unabhängig von offenen Rechtsfragen alle möglichen Schritte einleiten, "um vorhandene Anreize zugunsten von Transporten und zu Lasten atomanlagennaher Zwischenlager zu beseitigen". Die derzeit einzige erfolgreiche Landesmaßnahme sei dabei eine Ausweitung des Gebührenrechts.

Höhn zielt damit dem Blatt zufolge auf die Kosten des Polizei-Einsatzes. Sie will den Energieunternehmen für die Sicherung des Transports "pauschal 52 Euro je angefangener Stunde je beteiligter Beamtin/beteiligtem Beamten" in Rechnung stellen. Innenminister Fritz Behrens (SPD) hält dies laut "Rheinischer Post" für wenig effektiv.

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