Neuanlauf für ein NPD-Verbot Ministerium: Materialsuche dauert noch an

Hamburg · Die Innenminister von Bund und Ländern suchen weiter intensiv nach Gründen für ein Verbot der rechtsextremen NPD. "Die Materialsammlung ist noch nicht abgeschlossen", sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Sonntag.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen

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Er fügte hinzu: "Es ist auch noch keine juristische Bewertung des Materials erfolgt." Im Dezember wollen die Innenminister eine Entscheidung darüber fällen, ob sie ein Verbotsverfahren anstrengen.

Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" hatte zuvor berichtet, das Bundesinnenministerium habe die Sammlung von Beweismitteln bereits abgeschlossen und intern ein knapp 1200 Seiten umfassendes Dossier vorgelegt. Die Dokumente belasteten die NPD als eine zutiefst rassistische Partei, schreibt das Blatt. Die Aussichten für ein Parteiverbot sind jedoch laut Experten ungewiss. Schon 2003 war ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Das Dossier bestehe laut dem Bericht überwiegend aus Material, das nicht durch V-Leute gesammelt wurde, und soll Grundlage für einen möglichen neuen Anlauf in Karlsruhe sein, die NPD zu verbieten. Dabei zeichne sich ab, dass die Innenminister für einen kompletten Verzicht auf V-Mann-Material votierten. "Wenn wir vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wollen, sollten wir uns ausschließlich auf offene Quellen berufen", sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) dem "Spiegel".

Innenminister warnt vor falschen Erwartungen

Im Tauziehen um ein NPD-Verbot hatte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dafür plädiert, die Erfolgschancen genau abzuwägen. Die Durchsetzungschancen des Verbots müssten "deutlich über 50 Prozent" liegen, sagte er am Freitag im Sender HR-Info. Im Fall der Terrorzelle NSU soll es laut "Monitor" eine Verbindung zwischen der Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz und dem angeblichen Geheimnisverrat durch Polizisten geben.

Friedrich bekräftigte mit Blick auf die rechtsextreme NPD, Verfassungsfeinde müssten verboten werden, "wenn sie aggressiv sind". "Wenn wir ein Verbot der NPD erreichen können, würde ich sagen: Her damit! Dann wäre diese unappetitliche Partei nicht mehr auf dem Markt." Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze gescheitert.

Der Bundesinnenminister warnte zugleich vor falschen Erwartungen an ein Verbot. Es stehe zu befürchten, dass die NPD im Zuge eines Verbotsverfahrens "neue Impulse" bekommen könnte, allein durch die Aufmerksamkeit. Auch dürfe die Wirkung eines Verbot nicht überschätzt werden.

Wir sollten uns keine Illusionen machen — das Gedankengut existiert weiter", sagte Friedrich. "Diese menschenverachtende Ideologie ist weiter in den Köpfen, und da ist eigentlich die große Baustelle. Eine Baustelle nicht nur für den Gesetzgeber, sondern für eine ganze Gesellschaft."

Der Fall NSU als Anlass

Die Debatte über ein NPD-Verbot wurde durch die Entdeckung der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU neu entfacht. Seit dem Frühjahr sammelt eine Bund-Länder-Kommission belastendes Material gegen die rechtsextreme Partei, nach dessen abschließender Bewertung über die Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens entschieden werden soll.

Auftrieb erhielten die Befürworter eines solchen Verfahrens unter anderem durch die mutmaßliche Verstrickung des Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben in den NSU-Fall — der inhaftierte Wohlleben soll bei der Waffenbeschaffung für den NSU eine zentrale Rolle gespielt haben.

Vor allem auf Länderseite wurden zuletzt die Rufe nach einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren lauter. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer brachte gar einen Alleingang des Bundesrats bei der Einleitung eines solchen Verfahrens ins Spiel. Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert - an der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze.

(APD/afp)
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