
Entscheidung des BundesgerichtshofesUrteile gegen Beate Zschäpe und zwei NSU-Helfer sind rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht München aus Jahr 2018 ist damit rechtskräftig.