Rechtsstreit Preis von Spahns Luxus-Villa darf genannt werden

„Gesundheitsminister kauft millionenschwere Immobilie“ – solche Schlagzeilen wollte Jens Spahn vor allem in der Corona-Krise wohl nicht über sich lesen und wehrte sich juristisch gegen die Berichterstattung. Jetzt dürfen Medien aber doch die Kaufsumme seiner Villa nennen.

 Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke beim Bundespresseball 2018 in Berlin.

Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke beim Bundespresseball 2018 in Berlin.

Foto: dpa/Gregor Fischer

Beruflich muss Jens Spahn in letzter Zeit ordentlich Kritik einstecken. Ob Maskenaffäre, Impfchaos oder Schnelltestmangel, als Gesundheitsminister steht er im Kreuzfeuer. Aber auch Schlagzeilen, die sein Privatleben betreffen, gab es zu Spahn: Nachdem das Springer-Portal „Business Insider“ im Sommer 2020 den Erwerb einer Luxusimmobilie publik gemacht hatte, berichteten auch andere Medien darüber, dass sich Spahn und Ehemann Daniel Funke eine Villa mit gut 1300 Quadratmeter Grundfläche im Berliner Nobelviertel Dahlem gekauft haben.

Aufsehen erregte der Kauf nicht nur, weil er zeitlich in eine Jahrhundertkrise fällt, in der viele um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen. Oder weil der Satz „Hartz IV bedeutet nicht Armut“, den Spahn im März 2018 gesagt hatte, vielen Menschen im Ohr geblieben ist. Nein, der Erwerb der Immobilie weckte das Interesse bei Journalisten auch aus anderen Gründen: Denn die Finanzierung des Millionenanwesens soll offenbar ausgerechnet zu weiten Teilen über die Sparkasse Westmünsterland gelaufen sein. Dort saß Spahn, gebürtiger Münsterländer, von 2009 bis 2015 im Verwaltungsrat. Journalisten fragten also: Brachten ihm diese alten Beziehungen Sonderkonditionen bei der Kreditvergabe ein? Spahn antwortete auf diese Fragen nicht.

Stattdessen begann eine längere juristische Auseinandersetzung: Der CDU-Politiker ließ zunächst mit Unterlassungsklagen gegen mehrere Medien unter anderem erwirken, dass der genaue Kaufpreis nicht genannt werden durfte: nämlich 4,125 Millionen Euro. In der ersten Instanz gab ihm das Landgericht Hamburg recht. Und das, obwohl das Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Kaufsumme inzwischen auf Anfrage dem „Tagesspiegel“ bestätigt hatte. Die Argumentation des Landgerichts, dass die Höhe der Summe durchgestochen worden sei, war damit eigentlich nicht länger haltbar.

Ob das Hanseatische Oberlandesgericht als nächst höhere Instanz Spahns Klagen überhaupt stattgegeben hätte, ist fraglich. Das ahnten wohl nun auch die Anwälte von Jens Spahn, die dem „Tagesspiegel“ nach eigenen Aussagen in einem Schreiben mitteilten, dass man auf die Rechte verzichte, die das Landgericht Hamburg dem Mandanten Spahn in dem Beschluss zugestanden hatte. Auch der politische Druck, Transparenz zu schaffen, mag dabei eine Rolle gespielt haben.

Freilich ist auch das Persönlichkeitsrecht ein hohes Gut, das genauso für Bundesminister gilt. Wie das Landgericht Hamburg in erster Instanz betonte, muss einem so „intensiven Eingriff in die Privatsphäre“ ein ausreichend großes und berechtigtes öffentliches Informationsinteresse gegenüberstehen, hieß es damals im Urteil (Az.: 324 O 349/20). Der „Blick ins Portemonnaie“ prominenter Politiker muss einen hinreichenden Anlass haben. Den sehen einige Medien nun auch bei einer von zwei weiteren Immobilien, die Jens Spahn besitzt. „Tagesspiegel“-Recherchen zufolge soll er eine der beiden Wohnungen für knapp eine Million Euro von einem Ex-Pharma-Manager gekauft haben, den er später an die Spitze einer mehrheitlich bundeseigenen Firma berief. Auch diese Kaufsumme von 980.000 Euro habe das Grundbuchamt des Amtsgerichts Schöneberg bestätigt. Spahn soll inzwischen auch bei der Berliner Datenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt haben. 

(jra)
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