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Die Details des „Masterplans“ Wie Seehofer ordnen und steuern will

Berlin · Der Masterplan enthält viele Details für eine Verschärfung der Asylpolitik - für neu ankommenden Flüchtlinge und für jene, die schon länger in Deutschland sind.

 Der Innenminister hält seinen „Masterplan“ in die Kameras

Der Innenminister hält seinen „Masterplan“ in die Kameras

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Über Wochen war er das am besten gehütete Geheimnis in Berlin. Am Dienstag stellte Innenminister Horst Seehofer (CSU) nun seinen „Masterplan“ vor. Er enthält viele Punkte, die den Flüchtlingen einen starken und konsequenten Staat demonstrieren sollen. Die wichtigsten innenpolitischen Punkte:

Grenzen So lange der Schutz der EU-Außengrenzen noch nicht wirksamer ist, sollen die Möglichkeiten zur Kontrolle der deutschen Grenzen erhalten bleiben. Dort sollen Flüchtlinge mit Wiedereinreisesperre weiterhin sofort zurückgewiesen werden. Wer aufgegriffen wird und nicht berechtigt ist, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, soll auf Grundlage von noch zu verhandelnden Abkommen in das für ihn zuständige EU-Land zurückgebracht werden. Das soll möglichst schnell geschehen. Die Flüchtlinge sollen einen Status behalten, als seien sie nie eingereist. Die Schleierfahndung soll erhöht sowie Autobahnen und Bundesstraßen verstärkt kontrolliert werden. Mobile Kontrollposten sollen überraschend eingesetzt werden können.

Verfahren Asylverfahren sollen schneller, effizienter und qualitativ besser werden. Dafür soll ein unabhängiger Beauftragter künftig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwachen. Flüchtlinge sollen Seehofers Plan zufolge so lange in den noch einzurichtenden Anker-Zentren bleiben, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Nur noch Flüchtlinge mit Schutzstatus könnten dann noch auf die Kommunen verteilt werden. Seehofer lockt die Länder, diese Anker-Zentren einzurichten, indem er verspricht, dass sich künftig der Bund um Rückführungen aus diesen Zentren kümmert. Dieses Detail ist nicht Teil seines vorgelegten Plans. Das hat er im Koalitionsausschuss am vergangenen Donnerstag zugesagt.

Leistungen Flüchtlinge in den Anker-Zentren sollen künftig nur noch Sachleistungen erhalten. Bislang erhalten Flüchtlinge nach 18 Monaten Leistungen auf dem Niveau von Hartz-IV. In Zukunft sollen sie drei Jahre lang die geringeren Leistungen für Asylbewerber erhalten. Wer sich weigert, bei seiner Identitätsfindung mitzuwirken, soll sanktioniert werden können. Wer Integrationskurse schwänzt, soll noch schärfer sanktioniert werden können als bisher.

Rückkehr Dazu heißt es im Plan des Innenministers: „Der negative Abschluss eines Asylverfahrens muss gleichzeitig der Beginn des Abschiebungsverfahrens sein.“ Zugleich soll die freiwillige Rückkehr mit neuen Programmen und mehr Beratung gestärkt werden. Für die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern will Seehofer eine „Task Force“ einrichten. Flüchtlingshelfer, die eine Ausreisepflicht konterkarieren, sollen Seehofer zufolge ebenfalls sanktioniert werden. Die Möglichkeiten, Menschen in Abschiebehaft zu nehmen, sollen deutlich ausgeweitet werden. Mit den Herkunftsländern sollen Vereinbarungen über die Rücknahme der abgelehnten Asylbewerber geschlossen werden.

(qua)
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