Analyse zu Corona und Grundrechten Die infizierte Freiheit

Berlin · Warum das Herunterfahren der Grundrechte in Gesellschaft und Wirtschaft aktuell gerechtfertigt sein kann, mit jedem weiteren Tag aber immer riskanter wird.

 Polizisten nehmen in Frankfurt die Personalien einer Demonstrationsteilnehmerin auf.

Polizisten nehmen in Frankfurt die Personalien einer Demonstrationsteilnehmerin auf.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Als die Schrecken der Terror- und Willkürherrschaft überwunden waren und der Aufbau eines neuen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Deutschland beginnen konnte, schufen die Väter und Mütter des Grundgesetzes eine Verfassung, auf die die Republik im vergangenen Jahr, zum 70-jährigen Bestehen stolz sein konnte. Die Demokratie feierte ihre Stabilität und mit ihr unveräußerliche Freiheitsrechte für jeden. Ein kleines Virus hat das große Werk nun infiziert und die freiheitliche Demokratie entkernt.

Über Jahrzehnte wachte das Verfassungsgericht verlässlich darüber, dass Kanzler, Parlamente und Behörden, und seien sie noch so mächtig, nicht einmal einen Millimeter in die garantierten Freiheitsrechte eingreifen durften. Nun sind viele Rechte ganz oder weitgehend ausgesetzt. Das Verfassungsgericht hat die Verkündung einer wichtigen Entscheidung zur Europäischen Zentralbank vom März in den Mai vertagt und will auch mindestens bis Ende des Monates nicht mehr mündlich verhandeln. Auch der NRW-Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, sich näher mit Bürgerprotesten gegen die Aussetzung von Grundrechten zu befassen, weil zuerst der ordentliche Rechtsweg einzuhalten sei. Darin spiegelt sich die grundsätzliche Linie der öffentlichen, politischen und juristischen Debatte wider: Die Entwicklung sei grundsätzlich erst einmal hinnehmbar.

Ist sie das wirklich? Die Eingriffe sind so intensiv, dass sie sich wohl kein Jurist oder Politiker je hätte vorstellen können. Ja, dass mal für einen Tag aus höherrangigen Überlegungen die Berufsfreiheit oder die Bewegungsfreiheit für einzelne Betroffene eingeschränkt werden könnte. Oder für einen Gottesdienst lang die Religionsfreiheit. Oder wegen einer besonderen Lage auch mal an einem Ort die Demonstrationsfreiheit. Oder bei einer bestimmten Wetterlage der Zugang zu Ferienhäusern und damit die Eigentumsfreiheit. Aber dass überall für alle tage-, wochen-, wenn nicht monatelang wichtige Freiheitsrechte nicht mehr bestehen, das kommt in keinem gängigen Lehrbuch vor.

Monatelang geriet die Republik in Aufruhr, als in den 1960er Jahren der Staat Vorkehrungen für den Fall traf, dass kriegerische und bürgerkriegsartige Zustände entstehen und die Menschen in ihren Grundrechten eingeschränkt sein könnten. Die Verfassung traf dafür Vorkehrungen, dass dies nur ausnahmsweise und sehr beschränkt sein darf. Eine breitflächige und vor allem umfassende Suspendierung, wie sie jetzt zu erleben ist, lag außerhalb jeder Vorstellungswelt. Und sie war auch nicht eigentlicher Zweck des Infektionsschutzgesetzes: Die gesetzliche Ermächtigung zu behördlichen Eingriffen in die Freiheit sollte viele Gesunde vor einzelnen Infizierten schützen. Nicht alle vor jedem.

Es ist etwas gehörig aus dem Lot geraten. Die Strömung ist so stark, dass die Behörden sogar absurde Mittel für gerechtfertigt halten. Etwa wenn Hamburger Radfahrer an der „Landesgrenze“ zu Schleswig-Holstein zurückgeschickt werden. Oder wenn die Auswahl der Geschäfte, die unter Einhaltung verschärfter Abstandsvorgaben öffnen dürfen, willkürlich wird. Besonders dann, wenn Läden mit besten Möglichkeiten eines nur einzelnen Zugangs generell zum Schließen gezwungen werden. Oder wenn Ordnungshüter das Lesen von Büchern auf Parkbänken untersagen.

Die Motivation für die aktuelle Entkernung der freiheitlichen Demokratie ist auf den ersten Blick überzeugend: Die Kurve verflachen. So lange die Kontakte eindämmen, wie das Gesundheitssystem noch genügend Ressourcen hat, um mit der Behandlung der Schwersterkrankten Schritt zu halten. Apokalyptische Meldungen aus New York über kollabierende Kliniken liefern dazu den Beleg. Auch der Ethikrat hat dem in seinem jüngsten Corona-Sondergutachten Rechnung getragen. Ein „Laufenlassen“ der Infizierungswege sei „unverantwortlich“, die aktuelle Freiheitsbeschränkung daher „vertretbar“.

Und trotzdem sind die Ethik-Berater der Politik erkennbar nervös und warnen davor, den derzeitigen „Tunnelblick“ beizubehalten, der sich allein auf Corona richtet. Ratsvorsitzender Peter Dabrock verweist etwa auf die „Kollateralschäden“, die bei vielen verletzlichen Menschen durch die erzwungene Vereinsamung und Vernachlässigung entstünden. Damit einher geht die Warnung an den Staat und die Medizin, sich mit falschen Vorgaben auf Triage-Situationen vorzubereiten. Auf die Notwendigkeit also, angesichts zu geringer Zahlen von Beatmungsgeräten eine Auswahl vorzunehmen, wer überleben darf und wer sterben muss. Dies dürfe niemals „im Hinblick auf sozialen Status, Herkunft, Alter, Behinderung usw.“ geschehen. Der Ethikrat sieht die Politik gefordert, die Zeitdimension und das Verhältnismäßigkeitsprinzip stärker einzubauen und darüber offen zu kommunizieren. Sonst wüchsen die Gefahren für nahezu alle Bereiche der Gesellschaft.

In der Tat scheint die Freiheit selbst vom Virus infiziert. Mögen momentan auch 80 Prozent der Einschränkungen einen leichten Verlauf nehmen, so bleibt angesichts der Perspektive, dass die Pandemie noch Monate, wenn nicht Jahre anhalten kann, höchste Vorsicht geboten. Es mag sein, dass der Rechtsstaat bislang bis an die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit gegangen ist. Doch jeder Tag mehr lässt die Wahrscheinlichkeit wachsen, dass die Grenze durchbrochen wird. Jede Maßnahme muss jetzt daraufhin überprüft werden, ob der Zweck auch durch einen milderen Eingriff erreicht werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort