Karlsruhe BGH verbietet Zusatzgebühr bei Verbraucherkredit

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kreditnehmern gegenüber den Banken gestärkt. Die von vielen Instituten verlangte Bearbeitungsgebühr für Ratenkredite sei unzulässig, entschied das Gericht in zwei Fällen (Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Eine solche Gebühr, die zusätzlich zu den Zinsen berechnet wird, benachteilige die Kunden unangemessen.

Der BGH erklärte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank und der National-Bank für ungültig. Tausende Kreditnehmer können nun gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Das Urteil gilt vorerst aber nur für Verträge, die seit Anfang 2011 laufen.

(RP)
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