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Köln Anleger verlieren im Postbank-Streit

Köln · Das Oberlandesgericht weist Klage von Kleinaktionären gegen die Deutsche Bank ab. Die letzte Chance auf einen Erfolg ist jetzt die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 Absprachen bei der Übernahme? Das Gericht sagt nein.

Absprachen bei der Übernahme? Das Gericht sagt nein.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Frühere Aktionäre der Postbank sind mit ihrer Forderung, nachträglich Geld von der Deutschen Bank als Postbank-Mutter zu bekommen, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert. Die letzte Chance der Kläger ist nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Die Kläger warfen der Deutschen Bank vor, diese habe bei der mehrheitlichen Übernahme der Postbank von der Deutschen Post vor elf Jahren zu wenig gezahlt. Sie hätte nach der Vorstellung der Kläger den Preis zahlen müssen, den die Postbank-Aktie 2008 wert war, als die Deutsche Bank knapp 30 Prozent des Bestands übernommen hatte und damit knapp unter der Schwelle geblieben war, bei der ein Übernahmengebot an alle Postbank-Aktionäre hätte erfolgen müssen. Der Unterschied: Im Sommer 2008 war die Postbank-Aktie zeitweise mehr als 50 Euro wert, zwei Jahre später inmitten der Finanzkrise nur noch die Hälfte. Dass die Kläger trotzdem auf den Preis pochen, der 2008 fällig geworden wäre, wird mit dem Vorwurf begründet, es habe schon damals Absprachen zwischen dem Postbank-Verkäufer Deutsche Post und der Deutschen Bank gegeben. Die Deutsche Bank habe schon 2008 die faktische Kontrolle ausgeübt. Dafür gibt es aber laut OLG keine Belege.

Mit dieser Argumentation sind die Kläger des seit 2011 laufenden Verfahrens schon mehrfach vor Gericht gescheitert. Das gilt unter anderem für das Düsseldorfer Verlagshaus Effecten-Spiegel, damals selbst Postbank-Aktionär und sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem OLG unterlegen. Der BGH dagegen hatte 2014 das Verfahren nach Köln zurückverwiesen. Dort hatten dann auch andere Anleger geklagt und vor dem Landgericht Recht bekommen Beim OLG waren jetzt beide Verfahren gebündelt worden. Womöglich sieht man sich nun noch einmal beim BGH.

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