Gericht bestätigt EU-Parlament Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen

Luxemburg · Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit ihrer Klage gegen die Rückforderung von EU-Zahlungen in Höhe von knapp 300.000 Euro gescheitert. Hintergrund ist die Beschäftigung einer Mitarbeiterin.

 Marine Le Pen bei einer Mitgliederabstimmung ihrer Partei (Archivfoto).

Marine Le Pen bei einer Mitgliederabstimmung ihrer Partei (Archivfoto).

Foto: dpa/Laurent Cipriani

Die ehemalige französische Präsidentschaftskandidaten Marine Le Pen muss wegen der grundlosen Beschäftigung einer Mitarbeiterin in ihrer Zeit als Europaabgeordnete 300.000 Euro zurückzahlen. Da Le Pen nicht habe nachweisen können, dass die Assistentin tatsächlich als solche tätig geworden sei, sei die Rückforderung des EU-Parlaments rechtmäßig, urteilte ein EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit einen Einspruch Le Pens ab.

Bei der Summe handelte es sich um Zahlungen des Parlaments für die Anstellung der Sekretärin von 2010 bis 2016. Die Frau soll als parlamentarische Assistentin bezahlt worden sein, obwohl sie nach Erkenntnissen der EU-Antibetrugsbehörde Olaf vorwiegend für die Partei Le Pens tätig war. Das Europaparlament forderte Le Pen deshalb auf, das Geld bis Ende Januar 2017 zurückzuzahlen. Weil sie das ablehnte, kürzte das Parlament ihre Bezüge. Gegen die Kürzung und die geforderte Rückzahlung erhob Le Pen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union.

Le Pen war von 2009 bis 2017 Abgeordnete im EU-Parlament. Voriges Jahr verlor sie als Chefin des Front National in Frankreich die Stichwahl um das Präsidentenamt gegen Emmanuel Macron. Mittlerweile sitzt Le Pen als Abgeordnete in der französischen Nationalversammlung.

(das/rtr/AFP)
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