EU kippt Sicherheitsabkommen mit USA Fluggesellschaften bangen um Landerecht in den Staaten

Luxemburg (rpo). Der Europäische Gerichtshof hat die Weitergabe von Fluggast-Daten an US-Behörden für unzulässig erklärt. Nun ist völlig offen, ob europäische Fluggesellschaften ab September in den USA landen können. Denn bisher haben es die Vereinigten Staaten stets abgelehnt, über eine Lockerung der Sicherheitsbestimmungen auch nur zu verhandeln. Fluggesellschaften, die sich nicht an die US-Richtlinien halten, wird bislang die Landung verwehrt.

Die Anschläge vom 11. September 2001
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Foto: AP

Auf dem Papier ist das Sicherheitsabkommen der EU mit den USA, wonach den US-Behörden die Personendaten sämtlicher in die USA reisender Flugpassagiere übermittelt werden, nichtig. Die Übermittlung der Daten an Behörden der USA sei rechtswidrig, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Abkommen darf höchstens noch bis Ende September angewendet werden. Wie es danach weitergeht, ist völlig unklar.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erließen die USA Vorschriften, wonach amerikanische Behörden die Daten aller Flugpassagiere überprüfen sollen, die in, aus oder über das Gebiet der Vereinigten Staaten fliegen. Die Europäische Kommission sah mögliche Konflikte mit dem Datenschutz und verhandelte deshalb mit den USA. Nach dem danach geschlossenen Abkommen müssen die europäischen Fluggesellschaften ihre Flugdatensätze an die amerikanische Kontrollbehörde übermitteln, im Gegenzug sichern die USA einen nach Einschätzung der Kommission ausreichenden Datenschutz zu. Der Rat der EU billigte dies, das Abkommen wurde im Mai 2004 in Washington unterzeichnet.

Dagegen klagte das Europäische Parlament: Die Privatsphäre der Fluggäste sei nicht ausreichend gewahrt, zudem habe das Parlament vor dem Vertragsabschluss stärker beteiligt werden müssen. Der EuGH ließ diese Fragen jedoch offen und stellte fest, dass Kommission und Rat das Abkommen nicht auf eine ausreichende rechtliche Grundlage stellten. Die Passagierdaten würden erhoben, um die Flüge ordnungsgemäß abwickeln zu können. Die Verarbeitung dieser Daten zur Bekämpfung des Terrorismus sei von der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht gedeckt. Als Konsequenz muss die Kommission das Abkommen im kommenden Monat kündigen; die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 90 Tage.

Offen bleibt dem EuGH zufolge auch, ob es im europäischen Recht überhaupt eine Grundlage für solch ein Abkommen gibt. Der Generalanwalt beim EuGH, Philippe Léger, hatte im November in einem Rechtsgutachten von einer "heiklen Frage" gesprochen, diese aber ebenfalls nicht beantwortet. Wenn diese Antwort nicht erfolgt, müsste jedes EU-Land einzeln mit den USA verhandeln.

Fluggesellschaften bangen um Landerecht

Bislang ist nicht abzusehen, dass die Vereinigten Staaten von ihrer Position abrücken. Das kann ab September für gravierende Probleme sorgen: Solange die USA den Airliners die Landung verweigerten, wenn von Passagieren keine Fluggastdate vorlägen, bleibt den Fluggesellschaften nichts anderes übrig, als das EU-Urteil zu ignorieren und die Daten weiterhin zu übermitteln.

(afp2)
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