Einigung EU-Staaten öffnen sich für Dienstleistungen aus dem Ausland

Brüssel (rpo). Die Staaten der Europäischen Union haben sich am späten Montagabend darauf geeinigt, den Dienstleistungsmarkt zu öffnen. Die neue Richtlinie soll es Firmen und Einzelpersonen erleichtern, ihre Arbeit auch in anderen EU-Staaten als dem eigenen Heimatland anzubieten.

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit einigte sich in Brüssel in stundenlangen Verhandlungen auf einen Kompromiss. "Mit großer Befriedigung kann ich Ihnen mitteilen, dass wir einen Durchbruch bei der Dienstleistungsrichtlinie erreicht haben", sagte der österreichische Wirtschaftsminister und Ratsvorsitzende Martin Bartenstein am späten Abend. Wie aus Diplomatenkreisen verlautete, orientiert sich der am Montag gefunden Kompromiss weitgehend am Beschluss des Europäischen Parlaments.

Dieser sah vor, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nach den Bedingungen des Ziellandes und nicht des Heimatlandes angeboten werden müssen. Rechte von Arbeitnehmern wie die Arbeitszeit, Mindestlöhne, Urlaubsanspruch oder das Streikrecht sollten nicht angetastet werden. Dem nun gefundenen Kompromiss zufolge werden Sozialdienste wie Altenpflege, aber auch das Glücksspiel, von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen. Anwendung finden wird sie hingegen für Zeitarbeit und Sicherheitsfirmen.

Vor allem die osteuropäischen Mitgliedstaaten hatten auf eine größere Öffnung der Märkte gedrungen. Deutschland und Frankreich wollten dagegen sicherstellen, dass die heimischen Arbeitsmärkte vor Billigkonkurrenz geschützt werden. Wie es weiter hieß, gaben sich die Verfechter einer weitergehenden Liberalisierung schließlich mit dem Kompromiss zufrieden.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy lobte vor allem die Verhandlungsführung durch Österreich. Diese sei "der entscheidende Faktor" gewesen. Die Liberalisierung von Dienstleistungen gilt einerseits als wichtiger Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes. Andererseits sorgt die geplante Öffnung der Märkte seit langem für hitzige Diskussionen.

Ein erster Entwurf des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein sah die Anwendung des so genannten Herkunftslandprinzips vor. Dies hätte es etwa einem polnischen Dienstleister ermöglicht, in Deutschland nach den Vorschriften seines Heimatlandes zu arbeiten.

(ap)
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