Erfolg für den US-Präsidenten Gericht bestätigt Trumps Einreiseverbote

Washington · Mit seinem ersten „Muslim Ban“ hatte Donald Trump Schiffbruch erlitten. Die zweite Version ließ der Oberste Gerichtshof nun passieren. Die lateinamerikanische Richterin Sonia Sotomayor kritisiert ihre Kollegen scharf dafür.

 Der Supreme Court in Washington hatte das letzte Wort.

Der Supreme Court in Washington hatte das letzte Wort.

Foto: AP/J. Scott Applewhite

Es ist ein hauchdünner, für manchen überraschender Sieg für Donald Trump. Der Oberste Gerichtshof in Washington hat eine Einreisesperre für Bürger aus sieben Ländern, fünf von ihnen islamisch geprägt, mit einer Mehrheit von fünf zu vier Stimmen für rechtens erklärt. Damit zieht der Supreme Court einen vorläufigen Schlussstrich unter eine Debatte, der seit dem Amtsantritt des Präsidenten die Emotionen hochkochen ließ.

Fünf der neun Höchstrichter, vier Konservative sowie der meist schwer auszurechnende Anthony Kennedy, häufig das Zünglein an der Waage, gaben den Restriktionen des Weißen Hauses ihren Segen. Die vier eher progressiv gesinnten Juristen der Runde, nominiert von den demokratischen Präsidenten Bill Clinton und Barack Obama, lehnten den „Travel Ban“ dagegen ab.

Die Entscheidung bedeutet, dass Staatsangehörige des Jemen, des Iran, Libyens, Somalias und Syriens nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen in die USA einreisen dürfen. Auch Nordkoreaner und Venezolaner stehen auf dem Index, Bürger zweier Länder, um die das Oval Office seine ursprüngliche Verbotsliste ergänzt hatte.

Ein im Januar 2017 in aller Eile erlassenes Dekret hatte Schiffbruch erlitten, weil es ausschließlich gegen Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit gerichtet war und sich las, als wäre es eine Fortsetzung populistischer Wahlkampfrhetorik in der Sprache von Advokaten. Im Spätherbst des Jahres 2015, nach Terroranschlägen in Paris und im kalifornischen San Bernardino, hatte Trump pauschal gefordert, Muslime, egal welcher Nation, vorläufig nicht mehr ins Land zu lassen. Dass sein Einreisedekret auf dieser Gesinnung beruht, war für Richter in Hawaii, Kalifornien, Maryland und Virginia Grund genug, es als Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit einzustufen.

Eine vor neun Monaten neu formulierte Variante des „Travel Ban“, in einer Klage angefochten vom Pazifikstaat Hawaii, ließ der Supreme Court dagegen passieren. Der Präsident, schrieb der Vorsitzende des Gerichts, John Roberts, in seiner Urteilsbegründung, nutze den Ermessensspielraum, den er kraft seines Amtes besitze. Es stehe ihm zu, bestimmte Gruppen von Ausländern im Interesse der nationalen Sicherheit vorübergehend am Betreten amerikanischen Bodens zu hindern.

Gewiss, Trump hatte früher verlangt, Muslimen generell das Passieren der Grenzen zu untersagen. Allerdings sei es vor dem Obersten Gericht nicht darum gegangen, ob man solche Statements verurteile oder nicht. Die überarbeitete, im September 2017 von Trump erlassene Direktive, so Roberts, sei für sich betrachtet neutral und im Sinne der nationalen Sicherheit gerechtfertigt. Der Präsident handle im Einklang mit geltendem Recht, wenn er die Einreise von Staatsangehörigen stoppe, deren Angaben man nicht verlässlich überprüfen könne.

In scharfem Widerspruch zur Mehrheitsmeinung warf Sonia Sotomayor, am Supreme Court die Erste mit lateinamerikanischen Wurzeln, ihren fünf konservativeren Kollegen vor, eine offen diskriminierende Politik gutzuheißen. Eine Politik, die, wie sie es formulierte, allein durch Feindseligkeit gegenüber einer religiösen Minderheit motiviert sei.

Das Urteil, kritisierte Sotomayor, lasse sich mit einem verhängnisvollen Entscheid aus dem Jahr 1944 vergleichen. Mit dem Beschluss, die vom Kabinett Franklin D. Roosevelts in Kriegszeiten verfügte Internierung von Amerikanern japanischer Abstammung für verfassungskonform zu erklären. Das Argument, die Regierung habe mit ihrem „Travel Ban“ die Sicherheit des Landes im Auge, ließ die aus New York stammende Juristin nicht gelten. Sosehr sich das Weiße Haus auch bemühe, Trumps Wahlkampfreden nachträglich reinzuwaschen, am Kern der Sache ändere es nichts.

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