Straßburg Abschiebungen nach Italien eingeschränkt

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Hürden für Abschiebungen nach Italien erhöht. Die Richter urteilten, dass Asylbewerber mit minderjährigen Kindern nur nach sorgfältiger Prüfung nach Italien gebracht werden dürfen.

Das Abschiebeland muss sich von Italien eine Garantie geben lassen, dass die Kinder besonders geschützt und Familien nicht auseinandergerissen werden (Az.: 29217/12). Die Richter verwiesen auf Missstände in italienischen Heimen.

(epd)
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