Verwaltungsgericht hat entschieden Ministerium muss keine Auskünfte zu Militärbasis Ramstein erteilen

Mainz · Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass das rheinland-pfälzische Justizministerium nicht mitteilen muss, welche Informationen ihm über die Rolle des US-Militärstützpunktes Ramstein bei weltweiten Kampfdrohnen-Einsätzen vorliegen. Damit wurde die Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen abgewiesen.

 Eine Maschine der US-Airforce startet von der US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz.

Eine Maschine der US-Airforce startet von der US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz.

Foto: dpa/Boris Roessler

Das rheinland-pfälzische Justizministerium muss auf Nachfrage nicht mitteilen, welche Informationen ihm über die Rolle des US-Militärstützpunktes Ramstein bei weltweiten Kampfdrohnen-Einsätzen vorliegen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies eine darauf abzielende Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen ab. Das Justizministerium sei im vorliegenden Fall „keine transparenzpflichtige Stelle“, heißt es in der aktuellen Entscheidung, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. (AZ: 1 K 412/21.MZ)

Der Militärgegner hatte ursprünglich versucht, die deutsche Justiz mit einer Strafanzeige zu Ermittlungen gegen die für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze Verantwortlichen zu bewegen. Als die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines formellen Strafverfahrens absah, verlangte er von dem Mainzer Ministerium Auskünfte zum Sachverhalt, da es die Dienstaufsicht über die rheinland-pfälzischen Strafverfolgungsbehörden ausübt.

Unter Berufung auf Transparenzpflichten der Verwaltung wollte Theisen wissen, welche Informationen in Mainz zur Bedeutung der Air Base Ramstein im Drohnenkrieg vorliegen. Außerdem fragte er nach, ob es eine Anweisung an die zuständigen Staatsanwaltschaften gegeben habe, den Sachverhalt aufzuklären und ob sich das Justizministerium überhaupt jemals mit der Thematik befasst habe.

Auf keine der Fragen hatte Theisen eine Antwort erhalten - unter anderem mit der Begründung, sie beträfen Strafverfahrensakten und kein Verwaltungshandeln. Dieser Argumentation folgte nun auch das Mainzer Gericht. Es sei dabei auch unerheblich, dass es sich um kein aktuell laufendes Verfahren handele.

„Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz ist sehr enttäuschend, da es dem rheinland-pfälzischen Justizministerium quasi einen Persilschein ausstellt, um auch weiterhin die Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen unaufgeklärt lassen zu können“, teilte der Friedensaktivist dem epd mit. Er kündigte an, die Entscheidung anzufechten.

Gegner der amerikanischen Drohneneinsätze kritisieren seit Jahren, dass der US- Luftwaffenstützpunkt bei Kaiserslautern für die Steuerung von Kampfdrohnen in verschiedenen Konfliktregionen der Welt eine Schlüsselrolle spielt. Ohne die Satelliten-Relaisstation in Ramstein könnten den Kritikern zufolge keine Steuerungsbefehle aus den USA in die Zielregionen übermittelt werden.

(dni/epd)
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