Abwassergebühren im Visier der Richter Gericht kassiert gängige Verwaltungspraxis

Langenfeld/Monheim · Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster untersagt die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes über einen Zeitraum von 50 Jahren. Das führt zu erhöhten Abwassergebühren. Widerspruch gegen Bescheide sind noch möglich.

Auch die Stadt Monheim saniert permanent ihre Kanäle.  Die Finanzierung muss nun auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Auch die Stadt Monheim saniert permanent ihre Kanäle.  Die Finanzierung muss nun auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Der Streit um die Abwassergebühren in den NRW-Kommunen geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippt eine für die Kommunen bislang rechtssichere Verzinsungsregelung. Danach durften die 441 Kommunen im Land die kalkulatorischen Zinsen aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre in die  Gebührenabgaben einfließen lassen.