Drei Jahre nach Staatsaffäre Böhmermann verklagt Merkel wegen Kritik am „Schmähgedicht“

Berlin · Jan Böhmermann verklagt Kanzlerin Merkel wegen ihrer kritischen Einschätzung zu seinem „Schmähgedicht“. Verhandelt wird vor dem Verwaltungsgericht in Berlin am 16. April.

 Jan Böhmermann.

Jan Böhmermann.

Foto: dpa/Matthias Balk

Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre kritische Einschätzung zum umstrittenen "Schmähgedicht" des TV-Entertainers Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zurücknehmen muss. Das berichtet der Berliner „Tagesspiegel“ in seiner Online-Ausgabe. Wie ein Gerichtssprecher der Zeitung auf Anfrage bestätigte, werde am 16. April eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt.

Böhmermann hatte sein Gedicht Ende März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ veröffentlicht. Darin bezichtigte er den türkischen Staatspräsidenten sexueller Handlungen wie Sodomie. Daraufhin bekam er heftige Reaktionen aus der Türkei und aus Deutschland. Wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts wurde gegen den Entertainer nach einer sogenannten Strafverfolgungsermächtigung der Bundesregierung ein Verfahren eröffnet. Das wurde später aber eingestellt. Auch Erdogan ging gegen Böhmermann vor.

Bereits 2017 hatte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz der Kanzlerin vorgeworfen, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine „juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt“. Das sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann eingeleitet war.

Wenn die Klage im Hauptpunkt, also der Unterlassung, abgewiesen wird, will Böhmermann feststellen lassen, dass Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei, berichtet der Tagesspiegel weiter.

(zim)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort