"Schmähgedicht" auf Erdogan Böhmermann droht Bundeskanzlerin mit Klage

Berlin · Die Auseinandersetzung um Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Erdogan nimmt erneut Fahrt auf: Der TV-Moderator droht Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Klage, sollte sie ihre öffentliche Bewertung nicht zurücknehmen.

TV-Moderator Jan Böhmermann kritisiert Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Beurteilung seines "Schmähgedichts".

TV-Moderator Jan Böhmermann kritisiert Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Beurteilung seines "Schmähgedichts".

Foto: dpa, hka pat sab cul

Der Anwalt des Satirikers, Christian Schertz, halte ihre Einschätzung, Böhmermanns "Schmähgedicht" sei "bewusst verletzend" gewesen, für rechtswidrig, berichtet der "Tagesspiegel". Merkel habe mit ihrer Kritik an seinem Auftritt eine juristische Bewertung des Werkes vorgenommen, "die einer Vorverurteilung gleichkommt".

Ein Regierungssprecher teilte dazu mit: "Der Eingang eines Schreibens der Rechtsanwälte von Herrn Böhmermann kann bestätigt werden. Zu Eingaben und Anliegen, mit denen sich private Dritte an das Bundeskanzleramt wenden, äußern wir uns grundsätzlich nicht."

Auch der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Böhmermann vertritt, sagte dazu am Dienstag auf Anfrage der dpa lediglich: "Wir möchten uns nicht zu einer laufenden Rechtsangelegenheit äußern."

Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatische Verwicklungen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung im Fernsehen als "bewusst verletzend" bezeichnet.

Laut "Tagesspiegel" wirft Schertz Merkel in einem Schreiben an das Kanzleramt vor, sie sei für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen. Nach Einschätzung des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle.

Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten. Merkel habe ihre Bewertung außerdem "ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen", zitiert die Zeitung das Rechtsanwaltsschreiben.

Eine Auskunftsklage des "Tagesspiegels" gegen das Kanzleramt habe ergeben, dass sich die Kanzlerin zunächst nur über einen Online-Artikel über das "Schmähgedicht" informiert habe, der nur einen Ausschnitt des Beitrags gezeigt habe.

(beaw)
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