Mord an 18-jähriger Maria aus Usedom „Lass es uns heute machen“

Stralsund · Eine schwangere junge Frau wird brutal umgebracht - aus reiner Mordlust, sagte die Anklage. Auf die Frage der Richterin, wie es einem der Angeklagten bei der Tat gegangen sei, sagte der Mann: „Ich habe dabei keine Gefühle gehabt.“

 Der 19-jährige Angeklagte (l) und der 21-jährige Angeklagte (3.v.l.) sitzten im Gerichtssaal im Landgericht neben ihren Anwälten.

Der 19-jährige Angeklagte (l) und der 21-jährige Angeklagte (3.v.l.) sitzten im Gerichtssaal im Landgericht neben ihren Anwälten.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Mit einem umfassenden Geständnis hat der Prozess um die Ermordung der 18-jährigen Maria von der Ferieninsel Usedom am Dienstag vor dem Landgericht Stralsund begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 19 und 21 Jahre alten Männern vor, die schwangere 18-Jährige heimtückisch und aus Mordlust getötet zu haben. Sie wollten einen Menschen sterben sehen, sagte der Staatsanwalt.

Die Besucher im Gerichtssaal, unter ihnen die deutlich gezeichnete Mutter des Opfers, hörten, wie der 19-jährige Angeklagte zunächst den tristen Alltag als perspektivloser Arbeitsloser mit hohem Alkoholkonsum und dann die Planung des Mordes und die Tat detailliert schilderte. So habe er am Nachmittag des Tattags im März mit dem mitangeklagten 21-Jährigen den Mordplan geschmiedet.

„Wir haben darüber gesprochen, wie es wäre, jemanden umzubringen“, sagte der junge Mann, ohne Emotionen zu zeigen. Dann sei der Satz gefallen: „Lass es uns heute machen.“ Er habe Namen aus dem Bekanntenkreis vorgeschlagen. Maria sei als Opfer ausgewählt worden, weil sie alleine lebte. „Es war einfacher.“ Mitten in der Befragung durch die Vorsitzende Richterin musste sich der Mitangeklagte übergeben, die Verhandlung wurde unterbrochen

Der 19-Jährige, der zu Prozessbeginn auf der Anklagebank sitzend den Mittelfinger den auf ihn gerichteten Kameras entgegenstreckte, bestätigte in weiten Teilen die Angaben der Anklage. Danach habe er sich vor der Tat neben einem Messer auch Ersatzkleidung besorgt, um sie gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Er erwähnte auch, dass Maria die beste Freundin seiner Lebensgefährtin war, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat.

In der Wohnung Marias in Zinnowitz, die sie unter einem Vorwand betraten, habe er seinem Opfer von hinten einen wuchtigen Stich in den Hals versetzt. Maria habe „Aua“ und „Hör auf“ gerufen. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Die Tat habe nur wenige Minuten gedauert. Die Gerichtsmedizin stellte insgesamt 19 Stichverletzungen fest.

„Danach war ich kurz überfordert“, berichtete er. Die beiden Deutschen aus Zinnowitz und einem Nachbarort hatten Maria nach der Tat liegenlassen und die Wohnung aufgeräumt. Das Messer und Marias Handy hätten sie von der Seebrücke aus in die Ostsee geworfen.

In einer von seinem Anwalt vorgelesenen Erklärung bestritt der zweite Angeklagte, die Beine von Maria festgehalten zu haben. Es sei alleine die Tat des 19-Jährigen gewesen. Er räumte allerdings ein, dass er geholfen habe, Spuren am Tatort zu beseitigen. Er entschuldigte sich bei Marias Mutter und deren Familie. Er habe Schuld auf sich geladen.

Einen Monat nach der Tat wurden die beiden nach intensiver Fahndung festgenommen. Der 19-Jährige gab an, er habe gewusst, dass Maria schwanger war. „Sie hat sich darauf gefreut.“ Von den Besuchern kam in diesem Moment der entsetzte Ausruf: „Mein Gott!“ Auf die Frage der Richterin, wie es ihm bei der Tat gegangen sei, sagte der Mann: „Ich habe dabei keine Gefühle gehabt.“

Dem älteren Angeklagten droht nun laut Landgericht wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Jüngere könnte wegen seiner Alkoholisierung und einer psychiatrischen Erkrankung bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein. Er könnte im Falle einer Verurteilung wegen Mordes eine bis zu zehn Jahre dauernde Jugendstrafe erhalten. Sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, könnte die Haftzeit auf 15 Jahre ausgeweitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

(zim/dpa)
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