Neue Corona-Schutzverordnung NRW erlaubt 750 Zuschauer in Stadien

Düsseldorf · Ab Donnerstag gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Vorteile haben Menschen mit Booster-Impfung. Ihnen bleiben zusätzliche Testpflichten in vielen Bereichen künftig erspart. Die Quarantäne-Regelung verzögert sich.

 Ein Blick ins leere Stadion von Borussia Dortmund. (Archiv)

Ein Blick ins leere Stadion von Borussia Dortmund. (Archiv)

Foto: dpa/Heinz Buese

Die Landesregierung setzt mit der ab Donnerstag gültigen Corona-Schutzverordnung die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Teilen um, die unter anderem eine 2G-plus-Regelung für die Gastronomie vorsehen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte jedoch, dass man bei der Befreiung von Geboosterten von der Quarantäne zunächst auf eine gesetzliche Grundlage des Bundes angewiesen sei. Der Bundesgesundheitsminister werde dafür eine Verordnung erarbeiten, die voraussichtlich am Freitag den Bundesrat passieren müsse. Erst dann könne das Land sie umsetzen. „Das können wir innerhalb von einem halben Tag ändern“, sagte Laumann.

Die Länderchefs hatten sich darauf geeinigt, dass Menschen mit einer Auffrischungsimpfung nicht mehr in Quarantäne müssen und Schul- und Kitakinder sich bereits nach fünf Tagen freitesten lassen können. Auch wenn diese Regelung zur Quarantäne in der aktuellen Verordnung fehlt, könnten die Gesundheitsämter sie schon jetzt anwenden, erklärte Laumann. Das Ministerium habe einen entsprechenden Erlass an die Kommunen herausgegeben.

Laumann verlangte neben der rechtlichen Klarstellung durch den Bund in Sachen Quarantäne auch eine Anpassung der Corona-Warn-App. „Ich glaube, dass der Bund diese dringend weiterentwickeln muss, so dass man dort auf einen Blick sehen kann, ob jemand geboostert ist oder nicht.“ Es müsse eine Lösung sein, die den Menschen europaweit Handlungsfreiheit gebe, verlangte der Minister.

Die neue Verordnung enthält Verschärfungen etwa bei der Maskenpflicht. Diese wird wieder im Freien eingeführt, wenn dort Veranstaltungen ohne 3G-, 2G- oder 2G-plus-Kontrollen stattfinden. Ungeimpfte müssen künftig beim Friseurbesuch eine FFP2-Maske tragen, gleiches gilt dann auch für den Friseur. Sind die Kunden dagegen genesen oder geimpft, ist eine medizinische Maske ausreichend.

Waren bislang überregionale Events wie etwa Spiele der Fußball-Bundesliga nur ohne Zuschauerbeteiligung möglich, lässt NRW nun wieder 750 Sportbegeisterte ins Stadion. „Wir brauchen eine Regelung, die auch vor Gericht Bestand hat“, argumentierte Laumann.

Neu ist die Möglichkeit, dass sich Menschen auch beim Besuch einer Veranstaltung oder Einrichtung vor Ort testen lassen können. Bislang war dazu der Besuch eines Testzentrums nötig. Einen Anspruch auf einen kostenfreien Test durch den Veranstalter gibt es allerdings nicht.

Beim Besuch von Sporteinrichtungen und der Gastronomie ist nun für zweimal Geimpfte und Genesene ein Test notwendig, Geboosterte brauchen diesen nicht. Der Dehoga NRW sprach von einem „Quasi-Lockdown“.

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