Änderungen am Infektionsschutzgesetz Bundestag beschließt Teil-Impfpflicht und weitere Corona-Maßnahmen

Berlin · Die Ampel-Koalition hat mit Unterstützung der Oppositons-Partei CDU die Corona-Impfpflicht für Einrichtungen beschlossen, in denen durch Covid-19 besonders gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.

 Die Bundestagsabgeordneten stimmen bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag über den Antrag ab.

Die Bundestagsabgeordneten stimmen bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag über den Antrag ab.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Der Bundestag hat Änderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt und erstmals auch eine Corona-Impfpflicht beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Unterstützung der oppositionellen Union auch eine Ausweitung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Er wollte am frühen Nachmittag zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

Ab Mitte März 2022 sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen besonders durch Covid-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, einer Impfpflicht unterliegen. Das gilt unter anderem für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Um die hohen Infektionszahlen zu senken, wird den Bundesländern wieder erlaubt, Freizeit- und Sportveranstaltungen zu verbieten und Bars und Clubs sowie Restaurants zu schließen.

Um die Impfungen zu beschleunigen, soll der Kreis derer ausgeweitet werden, die Corona-Impfungen vornehmen können, und zwar auf Tierärzte, Zahnärztinnen und Apotheker. Der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass die Menschen ein sicheres Weihnachtsfest feiern können, wenn die zusätzlichen Maßnahmen konsequent angewendet und eingehalten werden.

(jma/epd)
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