Energiesicherheit In Japan gibt es für Akw keine Laufzeitbegrenzung mehr

Tokio · Die japanische Atomaufsicht hat neuen Sicherheitsvorschriften mit verlängerten Laufzeiten für Kernkraftwerke zugestimmt. Die am Montag genehmigte Regel streicht die Höchstlaufzeit von 60 Jahren. Stattdessen kann die Laufzeit von Atomkraftwerken nach 30 Jahren in Zehnjahresschritten immer wieder verlängert werden.

 Blick auf das havarierte Akw im japanischen Fukushima (Archivbild).

Blick auf das havarierte Akw im japanischen Fukushima (Archivbild).

Foto: AP/Hironori Asakawa

Eine Laufzeitbegrenzung gibt es nicht mehr. Außerdem stimmte die Behörde dem Entwurf für ein neues Reaktorgesetz zu.

Japan hatte nach der Katastrophe im Atomkraftwerk Fukushima 2011 die Vorschriften für den Kraftwerksbetrieb verschärft. Die Höchstlaufzeit von Atomreaktoren auf 40 Jahre begrenzt mit der Möglichkeit, sie einmalig um 20 Jahre zu verlängern. Die Regierung von Ministerpräsident Fumio Kishida beschloss am Freitag jedoch, Atomenergie stärker zu nutzen. Zu dem Plan gehört eine längere Laufzeit für alte Atomkraftwerke und die Entwicklung einer neuen Generation Reaktoren.

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Foto: dpa/Armin Weigel

Bei der Abstimmung der Atomaufsicht votierte eines der fünf Mitglieder mit Nein, was selten vorkommt. Die Änderungen dienten weder einer größeren Sicherheit, noch hätten sie technische Gründe, begründete Akira Ishiwatari seine Ablehnung. Sein Kollege Tomoyuki Sugiyama kritisierte, ihm komme die Debatte überstürzt vor, weil die Regierung Druck gemacht habe. Die Atomaufsicht hätte sich davon nicht so stark beeinflussen lassen sollen.

(felt/dpa)
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