Naturfevel in Obrighoven Nabu beklagt Holunder-Rodung im Schutzgebiet

Obrighoven · Im Naturschutzgebiet Lippealtarm Obrighoven sind Wildsträucher einer großen Heckenanlage gestutzt und einige Sträucher entwurzelt worden. Zum Ärger des Nabu, der nun Anzeige erstattet hat.

 Die Entwurzelung von Holundersträuchern im Naturschutzgebiet Lippealtarm in Obrighoven hat der Nabu zur Anzeige gebracht.

Die Entwurzelung von Holundersträuchern im Naturschutzgebiet Lippealtarm in Obrighoven hat der Nabu zur Anzeige gebracht.

Foto: Peter Malzbender

Einem Fall von Naturfrevel muss jetzt die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Wesel nachgehen. Der Naturschutzbund (Nabu) hat eine Anzeige wegen einer Heckenstutzung und Entwurzelung von Holundersträuchern im Naturschutzgebiet Lippealtarm Obrighoven erstattet. Dies teilte der Nabu-Kreisvorsitzende Peter Malzbender aus Wesel mit.

Er beklagte, dass in dem Naturschutzgebiet und auf einer benachbarten FFH-Fläche (Flora-Fauna-Habitat) Wildsträucher einer großen Heckenanlage gestutzt und einige Sträucher entwurzelt worden seien. Malzbender vermutet, dass diese Arbeiten von dem direkt dort angrenzenden Acker ausgingen. Man könne an Traktorspuren erkennen, dass mit diesem landwirtschaftlichen Gerät einige Altholzholunder in die Böschung geschoben worden seien. Der Acker habe so ausgesehen, dass er vor gar nicht langer Zeit bearbeitet worden sei.

„Es sieht eindeutig so aus, dass bei den maschinellen Arbeiten herüberhängende Äste gestört haben und diese beseitigt wurden“, sagte der Nabu-Vorsitzende. „Zudem wurde wieder einmal der seit Jahrzehnten dort bestehende Trampelpfad untergepflügt.“ Dieser Weg liegt laut Malzbender genau auf der Grenze zwischen Acker und Hecke und werde von Weselern regelmäßig genutzt. In diesem Zusammenhang fragt Malzbender, ob hier nicht das Gewohnheitsrecht gelte.

Nach Bundesnaturschutzgesetz, so der Nabu-Chef weiter, sei es nicht erlaubt, diese Eingriffe an den Heckenpflanzen vorzunehmen. Er fragt, ob die Aktion bei der Unteren Naturschuzbehörde vorher beantragt und genehmigt worden ist. Er jedenfalls halte die Entwurzelung nicht für rechtens. Malzbender betonte die Wichtigkeit der Artenvielfalt und sagte auch, dass beileibe nicht alle Bauern so vorgingen. Aber nach wie vor seien „einige Landwirte wohl immer noch im Glauben, sich nicht an Naturschutzgesetze halten zu müssen“.

Auf Nachfrage bei der Kreisverwaltung, wie mit dem Fall umgegangen werde und welche Folgen er habe, antwortete diese: „Eine konkrete Aussage kann erst getroffen werden, wenn die Anzeige vor Ort überprüft und dokumentiert worden ist. Aus personellen Gründen ist dies zeitnah leider nicht möglich, wird aber so schnell wie möglich nachgeholt.“

Wenn der Eingriff unzulässig war und der Verursacher festgestellt werden kann, könne dieser in Abhängigkeit vom Umfang des Eingriffs mit Bußgeld sanktioniert und gegebenenfalls zur Wiederherstellung verpflichtet werden. Ob es eine Begründung für den Eingriff gibt, könne erst nach Ermittlung und Anhörung des Verursachers beantwortet werden. Eine Befreiung habe es nicht gegeben. „Unabhängig vom vorliegenden Fall sind grundsätzlich alle heimischen Gehölze, zu denen auch der Holunder zählt, wertvoll für die Artenvielfalt.“

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