Inzidenz wieder gestiegen Corona-Notbremse gilt weiter im Kreis Wesel

Kreis Wesel · Das Land NRW hält die Corona-Notbremse im Kreis Wesel aufrecht. Für die Nutzung vieler Angebote ist deshalb weiter ein negativer Corona-Test erforderlich. Hintergrund sind die zuletzt wieder gestiegenen Infektionszahlen.

Corona-Test (Symbolbild).

Corona-Test (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Corona-Notbremse gilt weiter im Kreis Wesel. Das NRW-Gesundheitsministerium habe die Einschränkungen nicht aufgehoben, weil die Infektionszahlen in der Region keine Lockerungen zuließen, erklärte der Kreis Wesel am Samstagabend. Er habe deshalb in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Montag, 12. April, zusätzlich zur Corona-Schutzverordnung gelte. „Hiermit wird die bisherige Regelung bezüglich der Vorlage von negativen Schnelltests beibehalten.“

Der Kreis Wesel nutzt damit weiter die Test-Option, die das NRW-Gesundheitsministerium allen Kreisen und kreisfreien Städte anbietet, in denen die Corona-Notbremse angeordnet wurde und die über „ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen“ verfügen, wie es in der Allgemeinverfügung heißt, die der Kreis Wesel erlassen hat. Mit der Test-Option werde sichergestellt, dass zum Beispiel der Einzelhandel unter Auflagen für Bürgerinnen und Bürger öffnen könne und nicht gänzlich schließen oder auf Click and Collect umstellen müsse, erklärte die Kreisverwaltung.

Click and Collect bedeutet, dass die Waren in einem Einzelhandelsgeschäft bestellt und am Eingang abgeholt werden kann. Durch die Test-Option dürfen Kunden im Kreis Wesel die Läden auch betreten und die Waren selbst aussuchen, müssen aber dafür einen Termin vereinbaren und einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Das gilt ebenfalls für Baumärkte, Handwerksleistungen, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen. Eine Übersicht über Teststellen in Xanten, Rheinberg, Alpen und Sonsbeck finden Sie hier. Weitere Teststellen im Kreisgebiet finden Sie hier.

Die Test-Regelung hatte der Kreis Wesel zum 29. März eingeführt, nachdem das Land NRW die Corona-Notbremse angeordnet hatte. Die Test-Option galt zunächst nur bis zum 11. April. Deshalb erließ der Kreis Wesel nun die neue Allgemeinverfügung. Sie bleibt bis zum 18. April in Kraft, also eine Woche lang – es sei denn, die Corona-Notbremse wird vorher vom NRW-Gesundheitsministerium wieder aufgehoben.

Sie war vor zwei Wochen vom Land angeordnet worden, nachdem die Zahl der neuen Infektionen im Kreis Wesel im März gestiegen war und die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage über 100 lag. Nach Ostern war der Wert zwar auf 77,4 gesunken, in den vergangenen beiden Tagen aber wieder gestiegen. Am Samstag meldete das Landeszentrum für Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 91,3 für den Kreis Wesel. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner gemeldet wurden.

Bei der Beurteilung, ob Regeln verschärft oder gelockert werden, ist die Inzidenz eine Orientierungsgröße. Laut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wird die Notbremse nur aufgehoben, wenn der Wert an mindestens sieben Tagen hintereinander „mit stabiler Tendenz“ wieder unter dem Wert von 100 liegt. Im Kreis Wesel liege der Wert zwar unter dieser Marke, schrieb die Kreisverwaltung. Aber wegen des starken Anstiegs in den vergangenen beiden Tagen „kann nicht von einer stabilen Tendenz im Sinne der Verordnung gesprochen werden“.

(wer)
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