Wesel Ärger um Schülerfahrkosten

Wesel · Eheleute Middendorf aus Obrighoven verstehen die Welt nicht mehr: Ihr Sohn (11) muss für Busfahrt zum AVG zahlen, der Nachbarsjunge (14) fährt die gleiche Strecke gratis. Die Familie behauptet: "Das ist kein Einzelfall."

Als Dirk und Jutta Middendorf aus Obrighoven im Frühjahr bei der Stadt einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten für ihren Sohn Phil (11) gestellt haben, gab es für sie keinen Zweifel daran, dass dieser positiv beschieden würde. Schließlich fährt der Nachbarsjunge von der gegenüberliegenden Straßenseite (Kiefernstraße 10), der seit drei Jahren das Andreas-Vesalius-Gymnasium in der Innenstadt besucht, jeden Tag kostenlos mit dem Bus zur Schule – warum weiß keiner. Umso erstaunter waren die Middendorfs (Kiefernstraße 9), als ihnen mitgeteilt wurde, dass die Stadt Fahrkosten zu weiterführenden Schulen nur übernimmt, wenn das Elternhaus mindestens 3,5 Kilometer von der Schule entfernt liegt. Geregelt sei das in der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW.

Mit Navi Schulweg ausgemessen

"Das soll noch jemand verstehen", sagt Dirk Mittendorf, der von ähnlich gelagerten Fällen aus Nachbarstraßen weiß. Der Diplom-Ingenieur ist übrigens die Strecke von der Kiefernstraße bis zum AVG mit einem Messrad abgegangen. Entfernung: exakt 3145 Meter. "Stimmt", heißt es bei der Schulverwaltung, die die Strecken mit Hilfe eines Navigationsgeräts ermittelt.

Um die 50 Euro Bus-Geld im Monat zu sparen, könnte Phil Middendorf mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Doch das halten seine Eltern für zu gefährlich. "Die sehr steile Theodor-Heuss-Brücke und den Ring sehen wir als besonders gefahrvoll an", sagt Dirk Middendorf, der gegen die Stadt Wesel geklagt und vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verloren hat. Die Richter hatten zuvor auch eine Stellungnahme der Polizei berücksichtigt. "Sinngemäß wurde uns mitgeteilt, dass unser Sohn die Strecke auch zu Fuß gehen könnte, so sei seine Sicherheit gewährleistet."

Dass verärgerte Eltern wegen abgelehnter Fahrkostenerstattungen bei der Schulverwaltung anrufen, kann Teamleitern Ila Brix-Leusmann auf Anfrage bestätigen. Aber: "Es gibt nun mal die vom Land festgeschriebenen Grenzen, an die wir rechtlich gebunden sind."

Angesprochen auf die Problemlage in Obrighoven, erklärt sie, dass man alle Fälle, in denen es versehentlich zu Fehlern bei der Entfernungsberechnung gekommen sein könnte, überprüfen werde. Schließlich gebe die Stadt für die Schülerbeförderung jährlich rund 1,8 Millionen Euro aus.

Ungeachtet der vom Land festgelegten Entfernungsgrenzen hält Dirk Middendorf folgende Regelung auf dem Schulweg für sinnvoll: "Alle Kinder der Jahrgangsstufen fünf und sechs sollten allein aus Sicherheitsgründen gratis mit dem Schulbus fahren können."

(RP)
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