Interkommunales Bad Muss Niederkrüchten mehr zahlen als Brüggen?

Niederkrüchten · Die Gemeinde widerspricht den Initiatoren der Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads. Welche Nachteile für Niederkrüchten sie beim interkommunalen Bad sehen.

 Die gesammelten Unterschriften vor dem Eingang des geschlossenen Freibades in Niederkrüchten.

Die gesammelten Unterschriften vor dem Eingang des geschlossenen Freibades in Niederkrüchten.

Foto: Buschhüter

(hb) Vor Weihnachten haben die Initiatoren des Bürgerbehrens zur Rettung des Freibads Niederkrüchten ein zweites Bürgerbegehren angemeldet. Dieses richtet sich konkret gegen die Ratsbeschlüsse vom 9. November 2021. Der Gemeinderat hatte in jener Sitzung nach dem Start des ersten Bürgerbegehrens „Start Freibadsanierung“ mehrheitlich beschlossen, das Freibad nicht zu sanieren. Außerdem wurde in dieser Sitzung auch der Weg zur Errichtung eines interkommunalen Hallenbades mit der Gemeinde Brüggen frei gemacht.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens soll erst im Februar vom Rat der Gemeinde getroffen werden. Für ein neues Bürgerbegehren, das sich explizit auf den Beschluss in der November-Sitzung bezieht, wäre es dann aufgrund der Drei-Monats-Frist zu spät. In einer Pressemitteilung schreibt Guido Buschhüter im Namen der Initiatoren des Bürgerbegehrens: „Nachdem Bürgermeister Karl-Heinz Wassong das Bürgerbegehren nach dem herbeigeführten Ratsbeschluss für unzulässig hält, wollten die Initiatoren lieber auf Nummer sicher gehen.“ Deshalb ein zweites Bürgerbegehren. „Nachdem bekannt wurde, dass Niederkrüchten für das Schwimmbad fast doppelt so viel bezahlen soll wie Brüggen, sind die jetzigen Planungen vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar“, so die Presseerklärung. Von einer Förderung in Höhe von 3,6 Millionen Euro aus dem integrativen Handlungskonzept in Brüggen würde ausschließlich Brüggen profitieren.

Auf Nachfrage verweist Frank Grusen von der Gemeindeverwaltungdarauf, dass die Verwaltung im Februar einen Beratungstermin im NRW-Bauministerium vereinbart habe, um verschiedene Förderungen für ein interkommunales Bad zu erörtern. Dabei seien auch andere Förderprogramme, etwa zur Revitalisierung von Industriebrachen, für beide Gemeinden zu prüfen.

Sollte Brüggen das Bad im integrierten Handlungskonzept verankern und Fördermittel erhalten, sei das keineswegs von Nachteil für die Gemeinde Niederkrüchten, meint Bürgermeister Kalle wassong (parteilos). Es verringere lediglich die notwendigen Eigenmittel aus dem Brüggener Haushalt. „Die Aussage, Niederkrüchten müsse nun fast doppelt so viel bezahlen wie Brüggen, ist daher so nicht richtig und greift möglichen Förderzu- oder absagen vor, die derzeit noch nicht seriös absehbar sind“, so Waassong. „Ich möche noch einmal darauf hinweisen, dass der Haupt- und Finanzausschuss bereits im März 2021 den Verzicht auf die Sanierung des Freibades beschlossen hatte.“ Insofern sei die Argumentation, diese Entwicklung sei zu Beginn des ersten Bürgerbegehrens nicht absehbar gewesen, schwer nachzuvollziehen.

Welchem Eindruck der Bürgermeister außerdem widerspricht: „ Auch halte nicht ich als Bürgermeister das Bürgerbegehren für unzulässig. Derartige Aussagen sind immer Einschätzungen der Verwaltung auf Grundlage anwaltlicher Beratung.“ Seine Bitte a die Initiatoren der beiden Bürgerbegehren: „Ich möchte vor diesem Hintergrund noch einmal darum bitten, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren und Fakten nicht zu dehnen.“

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